normaler Weise am Ende.
Dort steht diesmal, Tritt in Kraft einen Tag nach Veröffentlichung.
ist etwas ungewöhnlich, wie soll es so umsetzbar sein wenn man bei der Buchung schon darauf hingewiesen werden soll.
Ich denke, ich habe es gefunden:
Disposición transitoria única.- Régimen transitorio.
La acreditación de la realización del test diagnóstico previsto en el apartado 1 del artículo único y la obligación de aportar la declaración responsable a que se refiere el apartado 3 del mismo artículo, serán exigibles a los 10 días hábiles de la entrada en vigor del Decreto ley.
auf deutsch in etwa:
Einzelne Übergangsbestimmung - Übergangsregelung.
Die Akkreditierung der Durchführung des in Absatz 1 des einzigen Artikels vorgesehenen diagnostischen Tests und die Verpflichtung, die in Absatz 3 desselben Artikels genannte Verantwortlichkeitserklärung abzugeben, wird 10 Arbeitstage nach Inkrafttreten des Gesetzeserlasses verlangt.
Steht in etwas am beginn des letzten Drittels, unter Punkt 12 der Artikel
Aber ganz am Ende steht doch:
El presente Decreto ley entrará en vigor el día siguiente al de su publicación en el Boletín Oficial de Canarias.
Dieses Gesetzesdekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Kanarischen Inseln in Kraft.
Laut "Islas Canarias - Canal oficial de Turismo de las Islas Canarias" ist es ab dem 14.11.2020 Pflicht.
@Gordita,danke hatte ich verstanden ich war nur überrascht dass es ein Antigentest auch tut
Es wurde aber für den Test keine bestimmte Sprache vorgeschrieben, oder? Und wg. der App: Es gibt auch noch viele Menschen ohne Smartphone - dürfen die dann nicht einreisen, weil sie die App nicht installieren können?
Habe beide Fragen an offizielle Stellen weiter geleitet.
Was ein Problem mir der App ist, dass diese nicht parallel zur Deutschen läuft. Ist zwar installiert aber man kann nur bei einer die Risikoermittlung aktivieren (zumindes bei meinem iPhone so)
Grüße
Andy