So, nun nochmal zu dem Punkt. "der Test ist nicht rechtzeitig da....."
Punkt 6 des BOC regelt das.
Der Betreiber der Unterkunft ist verpflichtet dem Gast Auskunft zu geben, wo er/sie einen Test hier machen kann.
Ist der Gast einverstanden hier einen Test machen zu lassen, muss der Betreiber den Zugang gewähren. Der Gast darf dann aber seine Unterkunft nur zu dem Zweck des Tests verlassen. Alle Kosten trägt der Gast.
Ist der Gast nicht mit einem Test einverstanden, ist ihm der Zugang zu verwehren.