Zitat Zitat von lefty Beitrag anzeigen
.....Wahrscheinlich sollte man das BOC der kanarischen Regierung zu dem Thema besser ignorieren........
Das ist so wohl besser angesagt bei dem rumgeeiere Madrid/Kanaren!

Auszug Auswärtiges Amt zu Kanaren:
Auf den Kanaren müssen seit 14. November 2020 alle mindestens sechs Jahre alten Besucher (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Für Reisende auf den Kanaren, die sich dort in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten, besteht die grundsätzliche Pflicht, während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App „Radar COVID“ zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, welches dann ebenfalls für den Bezug der touristischen Unterkunft Verwendung finden kann.