Das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hat mit Beschluss von Freitag, 20. November 2020, wesentliche Bestandteile der aktuellen Corona-Einreiseverordnung für Nordrhein-Westfalen vorläufig außer Vollzug gesetzt, so insbesondere die Quarantäneregelung. Die Regelungen der CoronaEinrVO werden in Nordrhein-Westfalen daher aktuell nicht (mehr) angewendet. Es besteht derzeit keine Quarantäneverpflichtung für Einreisende aus einem Risikogebiet
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/artikel/69436/index.html