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Thema: Residencia

  1. #101
    Insider Avatar von derMarcus
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    hallo Felin,
    danke für die Erklärung, da hab ich wohl ein paar Dinge durcheinander gebracht. Also

    1. NIE - die persönliche Ausländernummer, um alles weitere zu beantragen
    2. Residencia - Aufenthaltsgenehmigung
    3. EMPADRONAMIENTO - Eingemeindung

    danke, dann habe ich schonmal etwas

  2. #102
    Admin Avatar von felin
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    Wenn Du alle Deine Dokumente bereit hast und früh startest, schaffst das an einem Tag mit ein klein wenig Glück.
    Aber mach es nicht Montags ;-)

    !!! Passbilder nicht vergessen, aber in dem hier üblichen Format !!!

    Als Anmerkung:
    Das geht nur in spanisch, die Polizei redet mit Dir nicht deutsch.
    Dort hängt sogar ein Schild: "Amtsprache ist spanisch", also notfalls jmd. mitnehmen der spanisch spricht.

  3. #103
    Insider Avatar von derMarcus
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    ja, kein Problem. Dazu habe ich schon Bekannte auf der Insel.


    doch noch eine Frage zu den Papieren. Muss ich mich für Schritt 2 Residencia oder 3 EMPADRONAMIENTO in meiner Gemeinde in Deutschland abmelden?

    schönen Gruss,
    Marcus

  4. #104
    Admin Avatar von felin
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    Ich schick Dir mal ne PN

  5. #105
    Insider Avatar von elke
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    Ich muss meine Residencia verlängern, kann man dazu online einen Termin bei der Polizei machen?
    Ich lebe auf Gran Canaria

  6. #106
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    Wieso war deine Residencia denn begrenzt? Ist das immer so?

  7. #107
    Insider Avatar von elke
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    Ich lebe auf Gran Canaria

  8. #108

  9. #109
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    Una vez que haya residido legalmente en España durante un período continuado de cinco años, a petición del interesado, se expedirá un certificado del derecho a residir con carácter permanente.

    (Art. 10 Real Decreto 240/2007)

    Bei dem Link habe ich dieses hier gefunden. Nach 5 Jahren erhält man also eine permanente Residencia.

  10. #110
    Insider Avatar von elke
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    Vielen Dank!
    Ich lebe auf Gran Canaria

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