@ gordita, Reisebär hat für diesen Fall die Lösung gefunden.

Bei Medikamenten, die nicht in Spanien auf dem Markt sind und von Patienten unbedingt benötigt werden haben die hiesigen Ärzte die Möglichkeit beim Gesundheitsamt eine Sondergenehmigung einzuholen. Wird diese erteilt, ist das Medikament bestellbar. Das können die Ärzte online erledigen.