Zitat Zitat von lefty Beitrag anzeigen
Dieser Punkt aus dem Boletín ist vielleicht auch noch erwähnenswert:

"1.3.c.2. In Hotel- und Gaststättenbetrieben und -dienstleistungen, einschließlich Bars und Cafeterien, ist die Verpflichtung zum Tragen einer Maske nur während des Essens oder Trinkens ausgeschlossen."
Ich würde diesen Satz noch restriktiver übersetzen, nämlich: Während der Einnahme von Essen oder Trinken. Für mich bedeutet dies, dass wenn man z.B. lediglich einige Getränke zu sich nimmt, man die Maske nur während der Momente runterzieht in denen man einen Schluck nimmt. Bzgl. des Essens, gehe ich weiterhin davon aus, dass während ich ein Essen vor mir stehen habe und bis das Essen nicht aufgegessen ist, die Maske absetzen darf.