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Thema: Plusvalia bei vorzeitigem Verkauf

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  1. #1
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    Bist du denn sicher, dass der Katasterwert der Immobilien in Lloret innerhalb der letzten 18 Monate so extrem stark angestiegen ist? Nehmen wir mal an der Katasterwert lag damals bei 300.000€ und ist um 4% gestiegen, dann wären lediglich 12.000€ zu versteuern, also unterm Strich wohl irgendwas um 2.000€. Sowohl der Katasterwert von 300k als auch die 4% Wertsteigerung sind aber wahrscheinlich schon viel hoch vor, dann wäre die Steuer als noch deutlich niedriger. Bei Wohnungen mit einem Kaufpreis (nicht Katasterwert) von 300.000€ liegt die Plusvalia nach 10 Jahren oft irgendwo bei 1.000€. Hängt aber natürlich von der Region ab. Generell ist der Katasterwert bei Wohnungen aber oft um Dimensionen niedriger als der Kaufpreis (der für die Plusvalia komplett unerheblich ist)

  2. #2
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von Sandra Beitrag anzeigen
    Bist du denn sicher, dass der Katasterwert der Immobilien in Lloret innerhalb der letzten 18 Monate so extrem stark angestiegen ist? Nehmen wir mal an der Katasterwert lag damals bei 300.000€ und ist um 4% gestiegen, dann wären lediglich 12.000€ zu versteuern, also unterm Strich wohl irgendwas um 2.000€. Sowohl der Katasterwert von 300k als auch die 4% Wertsteigerung sind aber wahrscheinlich schon viel hoch vor, dann wäre die Steuer als noch deutlich niedriger. Bei Wohnungen mit einem Kaufpreis (nicht Katasterwert) von 300.000€ liegt die Plusvalia nach 10 Jahren oft irgendwo bei 1.000€. Hängt aber natürlich von der Region ab. Generell ist der Katasterwert bei Wohnungen aber oft um Dimensionen niedriger als der Kaufpreis (der für die Plusvalia komplett unerheblich ist)
    Hallo Sandra,
    bist du sicher, dass wir von der gleichen Steuer sprechen?
    Es gibt ja einmal die Plusvalia municipal, in der ja tatsächlich "nur" vom Katasterwert ausgegangen wird.
    Ich meine hier die nationale Plusvalia, "Impuesto sobre Incremento de Patrimonio de la Venta de un Bien Inmeuble".
    Und danach ist dann der tatsächliche Wertzuwachs für die Immobilie (natürlich abzüglich nachweisbarer Kosten) zu versteuern.
    Das habe ich nun wieder hier gefunden:
    https://www.agenciatributaria.es/AEA...inmueble.shtml
    Für mich stellt sich einfach nur noch die Frage, ob das Finanzamt den Gesundheitsgrund beim vorzeitigen Verkauf (vor Ablauf von 3 Jahren) wirklich als Befreiungsgrund anerkennt, oder nicht.
    Da auf der Seite der Agencia Tributaria nicht eine einzige Mailadresse zu finden ist, muss ich entweder mal einen Postbrief hinschicken oder mir einen Termin geben lassen.
    Telefonische Auskünfte bringen mir ja nichts, denn hinterher hat es wieder keiner gesagt.
    Ich muss schon etwas schriftliches in Händen halten.

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