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Thema: Corona-Virus Kanaren

  1. #1151
    Admin Avatar von felin
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    Blau: Total akk. - 858 838 827 814 771 746 704 689 682 661 659 656 649
    Rot: Neue Fälle pro Tag - 20 (11) (13) (43) (25) (42) (15) (7) (21) (2) (3) (7)
    Gelb: Verstorben - 40 (40)
    Grün: Geheilt - 587 (586) (586) (586) (586) (586) (586) (585)

  2. #1152
    Admin Avatar von felin
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    Blau: Total akk. - 918 (881) (853) (839) (817) (772) (747) (705) (690) (683) (662) (660) (657) (650)
    Rot: Neue Fälle pro Tag - 37 (28) (14) (22) (45) (25) (42) (15) (7) (21) (2) (3) (7)
    Gelb: Verstorben - 40 (40)
    Grün: Geheilt - 587 (586) (586) (586) (586) (586) (586) (585)

    Zur Info...
    Es sind keine Immigranten-Fälle dazu gekommen, Es handelt sich um Infizierungen bei Familienfeiern, sozialen Bereichen und Arbeitsplätzen. Der höchste Anstieg ist aktuell in der Altersgruppe der 20-29 Jährigen.

  3. #1153
    Admin Avatar von felin
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    Blau: Total akk. - 968 (939) (895) (863) (841) (816) (773) (748) (706) (691) (684) (663) (661) (658) (651)
    Rot: Neue Fälle pro Tag - 29 (44) (32) (22) (23) (45) (25) (42) (15) (7) (21) (2) (3) (7)
    Gelb: Verstorben - 40 (40)
    Grün: Geheilt - 587 (586) (586) (586) (586) (586) (586) (585)


    Das Gesundheitsministerium appelliert an alle die Regeln einzuhalten und warnt vor erneuten Schließungen wenn es so weiter geht!

  4. #1154
    Admin Avatar von felin
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    Ab morgen wird es neue Beschränkungen geben..
    Das Boletin ist noch nicht veröffentlicht.
    Generelle Maskenpflicht in der Öffentlichkeit auch an den Stränden.
    Rauchverbot in der Öffentlichkeit bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
    Auch auf Diskothekbetreiber kommen neue Beschränkungen zu, diese sowie Nachtbars etc. dürfen nur ihren Außenbereich nutzen. Und hier nur mit einer maximalen Auslastung von 75%.
    Die Anzahl der Personen die sich treffen wollen wird auf 10 Personen beschränkt.

  5. #1155
    Admin Avatar von felin
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    Blau: Total akk. - 1045 (1004) (967) (915) (866) (843) (820) (775) (750) (708) (693) (686) (665) (663) (660) (657)
    Rot: Neue Fälle pro Tag - 41 (37) (52) (49) (23) (23) (45) (25) (42) (15) (7) (21) (2) (3) (7)
    Gelb: Verstorben - 40 (40)
    Grün: Geheilt - 587 (586) (586) (586) (586) (586) (586) (585)

    418 aktive Fälle
    396 Las Palmas de Gran Canaria
    9 Telde
    3 Santa Lucía de Tirajana
    2 Mogán
    2 Santa Brígida
    1 Ingenio
    1 Agaete
    1 Agüimes
    1 Gáldar
    1 Teror
    1 San Bartolomé de Tirajana
    0 Vega de San Mateo
    0 Arucas
    0 Valleseco
    0 La Aldea de San Nicolás
    0 Santa María de Guía
    0 Tejeda
    0 Artenara
    0 Valsequillo
    0 Moya
    0 Firgas

  6. #1156
    Admin Avatar von felin
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  7. #1157
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    Habe es mal eben durch den Übersetzer geschickt, damit auch die nicht so gut spanisch sprechenden bescheid wissen:

    Erstens: In Abschnitt 1.1 wird ein dritter Absatz in Bezug auf "Sorgfalts- und Schutzpflichten" mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:

    "Es wird empfohlen, alle Arten von Gruppen oder Treffen von nicht zusammenlebenden Personen, die in privaten Räumen stattfinden, auf maximal 10 Personen zu beschränken, obwohl der Sicherheitsabstand garantiert werden kann."

    Zweitens: Abschnitt 1.3 in Bezug auf "Obligatorische Verwendung von Masken" wurde geändert und in folgenden Begriffen formuliert:

    1.3. Obligatorische Verwendung von Masken.

    1. Alle Personen ab sechs Jahren müssen eine Maske tragen:

    a) Auf öffentlichen Straßen, in Außenräumen und in geschlossenen Räumen zur öffentlichen Nutzung oder für die Öffentlichkeit zugänglich, unabhängig davon, ob der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand mindestens 1,5 Meter beträgt.

    b) In außeruniversitären Bildungszentren ist die Maske nicht obligatorisch:

    b.1.- bei stabilen Schulkoexistenzgruppen.

    b.2.- in den übrigen Schulgruppen, wenn sie in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern an ihren Schreibtischen sitzen.

    c) In Hotel- und Catering-Einrichtungen und -Dienstleistungen, einschließlich Bars und Cafeterias, ist die Verpflichtung zur Verwendung einer Maske nur zum Zeitpunkt der Aufnahme von Speisen oder Getränken ausgeschlossen.

    d) In Naturräumen oder im Freien außerhalb von Bevölkerungszentren ist die Verpflichtung zur Verwendung einer Maske ausgeschlossen, solange der Zustrom von Personen die Einhaltung eines zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 ermöglicht Meter.

    e) An den Stränden und Schwimmbädern ist die Verpflichtung, die Maske während des Badens und während des Aufenthalts in einem bestimmten Raum zu verwenden, ohne sich zu bewegen, vorausgesetzt, dass die Einhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands zwischen allen Benutzern gewährleistet werden kann. nicht zusammen leben. In jedem Fall ist die Verwendung einer Maske für die Eingänge, Bewegungen und Spaziergänge, die in diesen Räumen und Einrichtungen stattfinden, obligatorisch.

    f) Die Eigentümer von Einrichtungen, Räumen und Räumlichkeiten müssen die Einhaltung dieser Verpflichtungen in ihnen gewährleisten.

    g) Die korrekte Verwendung der Maske ist obligatorisch und bedeckt Nase und Mund jederzeit vollständig. Ebenso muss es richtig an Nase und Kinn angepasst werden, um zu verhindern, dass Atemsekrete in die Umwelt gelangen.

    2. Die Verpflichtung zur Verwendung einer Maske ist in den in Artikel 6.2 des Royal Decree-Law 21/2020 vom 9. Juni vorgesehenen Fällen über dringende Präventions-, Eindämmungs- und Koordinierungsmaßnahmen zur Bewältigung der verursachten Gesundheitskrise nicht durchsetzbar für COVID-19.

    3. Die Verwendung einer Maske wird empfohlen:

    a) In privaten Räumen, sowohl offen als auch geschlossen, wenn Treffen von Menschen aus verschiedenen Koexistenzzentren abgehalten werden.

    b) Hygienischer Art, vorzugsweise wiederverwendbar. "

    Drittens: Anpassung des Regierungsabkommens vom 19. Juni 2020.

    Die Abschnitte des Regierungsabkommens vom 19. Juni 2020 müssen gemäß den in Abschnitt 1.3 "Obligatorische Verwendung von Masken" enthaltenen Vorschriften angepasst werden.

    Die Bestimmungen von Abschnitt 11 von Punkt 2.1 in Bezug auf "Allgemeine Maßnahmen in Bezug auf Kapazität und Sicherheitsabstand" bleiben jedoch im Wortlaut des Regierungsabkommens vom 9. Juli 2020 erhalten.

    Viertens: In Abschnitt 2.1 wird Punkt 12 in Bezug auf "Allgemeine Maßnahmen in Bezug auf Messung und Sicherheitsabstand" mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:

    "2.1.12. Rauchen, Verwenden von Tabakinhalationsgeräten, Wasserpfeifen, Wasserpfeifen, Shisha oder dergleichen ist auf öffentlichen Straßen und im Freien nicht gestattet, solange die Einhaltung eines Abstands von nicht gewährleistet werden kann 2 Meter zwischenmenschliche Sicherheit. "

    Fünftens: Buchstabe a) von Abschnitt 3.2 in Bezug auf "Restaurierungsaktivitäten" wird geändert und in folgenden Begriffen formuliert:

    "a) Zwischen den Tischen oder Tischgruppen sowie in der Bar muss zwischen Kunden oder Gruppen ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Die maximale Belegung pro Tisch oder Tischgruppe im Innen- und Außenbereich beträgt zehn Personen. In jedem Fall müssen die Betriebe den oben genannten Abstand ausreichend gekennzeichnet haben.

    Sechs.- Abschnitt 4.2 in Bezug auf "Diskotheken und Nachtleben" wurde geändert und in folgenden Begriffen abgefasst:

    "4.2. Diskotheken und Nachtleben.

    Clubs und andere Einrichtungen des Nachtlebens dürfen Open-Air-Räume ausschließlich der Öffentlichkeit zum Verzehr am Tisch zugänglich machen.

    In jedem Fall beträgt die Kapazität auf Terrassen 75%.

    Tanzflächen sind nicht erlaubt. "

    Siebter Abschnitt 4 von Punkt 4 in Bezug auf "Bedingungen für die Entwicklung bestimmter Einrichtungen, Aktivitäten und öffentlicher Shows" wird geändert und in folgenden Begriffen abgefasst:

    "4.4. Die Verwendung von Tabakinhalationsgeräten, Wasserpfeifen, Wasserpfeifen, Shisha oder ähnlichem ist in allen Unterhaltungs-, Freizeit-, Hotel-, Restaurant- und anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen verboten."

    Achte: Zu Punkt 4 wird ein Abschnitt 6 über "Bedingungen für die Entwicklung bestimmter Einrichtungen, Aktivitäten und öffentlicher Shows" mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:

    "4.6. Freizeit-, Freizeit- und Freizeitboote mit wirtschaftlicher Aktivität dürfen der Öffentlichkeit ausschließlich Außenbereiche zum sitzenden Verbrauch zugänglich machen. In jedem Fall beträgt die maximal zulässige Kapazität 75%."

    Neunte: Veröffentlichung dieser Vereinbarung im Amtsblatt der Kanarischen Inseln.

  8. #1158
    Insider Avatar von lefty
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    Hier noch die neuste Aktualisierung vom spanischen Gesundheitsinstitut. Wie immer für die Provinz Las Palmas, also die Inseln Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote etc. Links die registrierten Infektionszahlen und rechts die daraus abgeleiteten Reproduktionzahlen:

    Name:  Screenshot_2020-08-14 COVID-19.jpg
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    Quelle: https://cnecovid.isciii.es/

  9. #1159
    Admin Avatar von felin
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    Gran Canaria

    Name:  COVID19grafcanGC.jpg
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    Blau: Total akk. - 1118 (1082) (1036) (982) (915) (865) (842) (819) (774) (749) (707) (692) (685) (664) (662) (659) (657)
    Rot: Neue Fälle pro Tag - 36 (46) (54) (67) (50) (23) (23) (45) (25) (42) (15) (7) (21) (2) (3) (7)
    Gelb: Verstorben - 40 (40)
    Grün: Geheilt - 587 (586) (586) (586) (586) (586) (586) (585)

    491 aktive Fälle

  10. #1160
    Inselfan
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    Hallo allerseits,
    könnte mir jemand vielleicht mal den Punkt 1e) erläutern? Der Übersetzer hat da etwas Kauderwelsch draus gemacht.
    Heißt das etwa, dass in Schwimmbädern (Pools) beim Schwimmen eine Maske aufgesetzt werden muss? ��

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