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Thema: Neue kanarische Norm zur touristischen Vermietung

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  1. #1
    Insider Avatar von geckoherz
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    ist das die Ley de Ordenacion del Turismo de Canarias, um das es da geht?

    Dann ist es wohl so, dass es gar nicht um Privatvermietungen geht; was ich mit meinen rudimentärem Spanisch da rauslese, ist, dass "Anlagen" ohnehin nur aus einer Hand vermietet werden dürfen, nicht jeder, wie er/ sie lustig ist. Das scheint dann die Bestätigung für die Gerüchte über die Illegalität der privaten Ferienwohnungen zu sein.

    "Unidad de explotación", also einheitliche Vermietung/ Bewirtschaftung, heißt es da. (oder "Ausbeutung"?)

    Kann denn dann überhaupt jemand, der kein casa rural besitzt, legal vermieten?

  2. #2
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    Man muss kein Häuschen irgendwo im ländlichen Gebiet sein Eigentum nennen um legal zu vermieten. Hier geht es ausschliesslich um die TOURISTISCHE Vermietung in touristischen -oder ehemals touristischen- Anlagen. Fest vermieten, mit legalem Mietvertrag, kann natürlich jeder seine Villa, Reihenhaus, Wohnung oder was auch immer.
    Über die "einheitliche Vermietung" wurde hier schon ausführlich geschrieben, das Prinzip ist genau das gleiche bei 50+1 und bei 75+1, das müssen wir sicher nicht nochmal aufwärmen.
    Ausserhalb von touristischer Vermietung sind Mietverträge auf 5 Jahre bindend, ein früheres Beenden des Mietverhältnisses ist mit gegenseitiger Absprache aber selbstverständlich möglich. Von vornherein zeitlich begrenzte Mietverträge ausserhalb der touristischen Vermietung sind rechtlich nicht relevant, da sie eine "Nebenabsprache zum Gesetz" darstellen.

  3. #3
    Insider Avatar von geckoherz
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    Zitat Zitat von dyson Beitrag anzeigen
    Über die "einheitliche Vermietung" wurde hier schon ausführlich geschrieben, das Prinzip ist genau das gleiche bei 50+1 und bei 75+1, das müssen wir sicher nicht nochmal aufwärmen.
    Wo wurde das geschrieben, ich hab das Thema durchsucht, vielleicht hilft mir jemand mit einem Link? Danke!

  4. #4
    Insider Avatar von geckoherz
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    Selbstkorrektur:

    Zitat Zitat von geckoherz Beitrag anzeigen

    Kann denn dann überhaupt jemand, der kein casa rural besitzt, legal >>>TOURISTISCH<<< vermieten?
    Aber eigentlich gehts doch in diesem Thema nur um touristische Vermietung??? Das genannte Gesetz betrifft ausschließlich die touristische Bewirtschaftung.

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