Ist es vielleicht dieses Gesetz?
https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2015-7046
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Ist es vielleicht dieses Gesetz?
https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2015-7046
Vielen Dank @ felin & Reisebär
Diese ellenlange Beschreibung ist noch viel schlimmer als in DE unser "Beamtendeutsch".
Ganz kurz zusammengefasst:
geht es darum, -ich schreibe mal- um den "Grenzverlauf" der Grundstücke, Häuser, Wohnungen und Flächen, und wie diese zu bewerten sind.
Zur optischen Darstellung mal ein Beispiel am "Parque Monte Carlo" in PdI.
Screenshots vom "Gebietsinformationssystem SIT" VOR dem Gesetz:
Anhang 9554
Im Bild enthalten ist ein blauer Punkt, -nach dem Öffnen- wird der Status der Registrierungsidentifikation zu den Farben der Punkte beschrieben, es gibt sie in blau, gelb, rot oder grün, verteilt im gesamten Ort, zu jedem einzelnem Gebäude / Grundstück ist eine Farbe eingetragen.
Ein Screenshot NACH dem Gesetz:
Anhang 9555
Auf dem Bild sind rechts zwei Grundstücke grün schraffiert. Leider finde ich im gesamten Gesetzestext keine Beschreibung über deren Bedeutung !
Ich vermute, dass diese zwei Grundstücke noch zu "überarbeiten" sind.
Kann es sein, dass du das Gesetz 2/2013 vom 29. Mai meinst? So wie z.B. hier in einem Grundbuchauszug steht:
Anhang 9489
Anhang 9490
Anhang 9491
Hola TC 490
Vielen Dank für den Grundbuchauszug, diesen habe ich kurz überflogen. Es könnte eine Erklärung zu dem von mir erwähnte "Gesetz 13/2015" sein !?
Ich werde mich in den nächsten Tagen etwas näher damit beschäftigen !
Vermutlich sind aber die zwei grün schraffierten Grundstücke in meinem oben genannten Beispiel "Anhang 955"
vom "Parque Monte Carlo", noch zu einer Abgabe bzw. Überprüfung der in deinem "Anhang Nr.9490" genannten Gesetz 2/2013 Absatz V + VI verpflichtet !???
Mit all den ganzen Gesetzen die im Grundbuchauszug aufgeführt werden, damit will ich mich auch nicht weiter beschäftigen !
Lt. Stadtwicklungsplan = "Plan General de Ordenación Urbano" wird darin immer das "Gesetz 13/2015" genannt.
Mein Hinweis war ja nur als Tipp gedacht, dass man sich diesen Plan -vor Kaufvertragsabschluss- ansehen sollte.
Denn in dem Stadtentwicklungsplan sind -wie man in meinen Screenshot mit Häusern vom "Parque Monte Carlo" erkennen kann- die Häuser unterschiedlich gekennzeichnet, und dass gibt doch einen Anlass zu einer Nachfrage beim Grundbuchamt, was diese Kennzeichnung zu bedeuten hat.
Egal wo man sich ein Haus / Bungalow o.Ä. zum Erwerb ausgesucht hat.
Vielen Dank, damit will ich dieses Thema "Gesetz 13/2015" auch beenden.
Nettes Hallo zusammen
Mal eine Frage an die Experten hier .
Ist es auf den Canaren auch bei Langzeitmiete (1 jahr oder eben mehr )möglich sich dort ganz normal mit festem Wohnsitz anzumelden .
Es geht mir ja darum wenn wir in Holland verkaufen brauche oder will ich ja trotzdem eine feste Meldeadresse haben .
Danke für die Infos
Sicher geht das. Aber dazu musst du deine NIE beantragen, wenn noch nicht vorhanden, und auch die Residencia.
Das ist für Anmeldung fester Wohnsitz uumgänglich. Wenn ich dich richtig verstehe, wird das dann ja dein einziger Wohnsitz.
Die NIE kannst dur vorab schon beim spanischen Konsulat in Hiolland beantragen.
Dann mietest du hier eine Wohnung, gehst mit der NIE und dem Mietvertrag zum Rathaus der Gemeinde um dich dort anzumelden (nennt sich Empadronamiento) und mit der Bescheinigung und NIE hier zur Policia Nacional und meldest deine Residencia an. Ist eigentlich recht simpel.
U.a. Steuerrecht und Krankenversicherung beachten.
fester Wohnsitz ES fordert da einiges ab