Die Beispiele sind ja auch Eigentumswechsel und nicht Mieterwechsel.Zitat von Petrakaroline
Für die Schulden des Vormieters haftest du in keinem Fall, ausser du bist in dessen Vertrag eingestiegen.
Ich denke Rosi hat das Wort Grundsteuer mit Grundgebühr verwechselt.grundgebühr im mietpreis
Die Grundsteuer musst du auf keinen Fall bezahlen, ausser im Mietvertrag wurde gegenteiliges festgelegt.
Was die Mängel betrifft weiss ich, dass hiessige Vermieter meistens nix am Hut haben mit Reparatur. Wenn es bei deinem Vorvermieter anders war hattest du Glück.
Abgesehen davon, könnte es etwas unglaubwürdig aussehen wenn im Mietvertrag stehen würde, dass die Wohnung und alle seine Utensilien und Möbel in einwandfreiem Zustand übergeben wurden.
Besser geht´s doch gar nicht, oder willst du lieber eine einfache Notiz vom Vermieter, in der er schreibt du sollst xx,xx Euro für Strom und Wasser bezahlen. Da hast du doch besser die Originalrechnung vorliegen vom Strom- bzw. Wasserwerkes ist auch nicht so dass er rechnungen legt fuer wasser und strom, sondern die rechnungen kommen auf seinen namen zu mir in meinen briefkasten - ich soll sie oeffnen und bezahlen.
vereinbarungsgemaess oeffne ich sie, zahle aber nur das auf sein konto (zusaetzlich zur vereinbarten miete)