Ein Urteil hat der Oberste Gerichtshof gestern gegen die Gemeindeverwaltung von Mogan ausgesprochen: die Gemeinde wurde verpflichtet für einige Ortsteile Serviceleistungen zu erbringen. Es handelt sich dabei um einige private Siedlungen in Patalavaca, La Cornisa und La Fortaleza. Die Gemeinde in Mogan hatte den Bewohnern bis dato die Leistungen, wie Müllabfuhr, Straßenbeleuchtung und Abwasser verweigert, da sie jahrelang nicht über die nötigen Papiere verfügt haben. Ein Gericht hatte das Vorgehen der Gemeinde erst zu Beginn des Jahres bestätigt, der Oberste Gerichtshof hat das Urteil gestern aufgehoben und die Gemeinde zu der Erbringung der Leistungen verpflichtet.