Der zuständige Richter hat es abgelehnt den Direktor des Flughafens Madrid-Barajas anzuklagen, trotz entsprechender Anträge der Opfer des Unglücks wegen der mutmasslichen Verzögerung beim aktivieren des Notfallplans am Flughafen.
Ein vom Richter in Auftrag gegebenes gerichtsmedizinisches Gutachten bestätigte dem Gericht, dass der Tod der Opfer direkte Konsequenz des Absturzes des Flugzeugs war.