Die markierte Stelle wo das mit den 25% steht bezieht sich nur auf ausserordentliche Versammlungen und es ist auch nicht so wie du es auffasst.
Es bezieht sich lediglich darauf, dass die Einladungen (oder auch Einberufungen genannt) zu ausserordentlichen Versammlungen (nicht ordentliche) vom Vorstand durchgeführt werden oder wenn 25% der Eigentümer dies fordern.
Soll heissen wenn 25% der Eigentümer eine Versammlung fordern, dann muss der Präsident dem Folge leisten.
Dies steht übrigens auch irgendwo im Wohnungseigentumsgesetz.
Mit den in einer Versammlung (ordentlich oder ausserordentlich) gefassten Beschlüssen haben die 25% nichts zu tun.
Auch in deiner Anlage, könnten 3 Personen bestimmen was 198 zu tun oder zu lassen haben, wenn zu dieser Versammlung nur 3 Personen anwesend sind. Dies geht allerdings nie in der 1. Einberufung sondern nur wenn die Versammlung in der 2. Einberufung eröffnet wird.
Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber ja genau geschaffen, damit Versammlungen beschlussfähig werden können, denn sonst könnten nie Beschlüsse gefasst werden wenn die meisten Eigentümer systematisch die Versammlungen boykottieren würden.