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Thema: Arbeitslos und allgemeine Krankenversicherung

  1. #1
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Arbeitslos und allgemeine Krankenversicherung

    Nachdem die kanarische Regierung gerade eine Aufklärungkampagne über diese Thema startet, ist mir eine sehr wichtige Sache untergekommen von der ich vorher nichts wusste:

    Wer arbeitslos geworden ist und dessen Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe abgelaufen ist, muss innerhalb von 90 Tagen etwas unternehmen, damit für ihn weiterhin die Kosten im Falle einer Krankheit vom Staat übernommen werden.

    Dafür gibt es 2 Möglichkeiten:

    1. Die Person lässt sich auf die Krankenversicherungsnummer einer anderen Person eintragen mit der er zusammenlebt.
    Dies wird bei der nationalen Krankenversicherung (Instituto Nacional de la Seguridad Social) gemacht.

    2. Wenn dies nicht möglich ist und die Person nicht genügend wirtschaftliche Mittel hat, muss das Modell F6 in den Centro de Saluds oder bei andere Stellen des Servicio Canario de Salud, wo auch die normale “Tarjeta sanitaria“ bearbeitetet wird, abgeben. Den Vordruck F-6 soll es in allen Centro de Saluds geben.
    Der offizielle Ausdruck lautet übrigens “Tarjeta Sanitaria Individual (TSI) para personas sin recursos económicos suficientes”.

    Achtung: Natürlich hat jeder das Recht im Krankheitsfalle behandelt zu werden, es geht nur darum, ob die Krankenversicherung später die Rechnung bezahlt oder sie das Geld nur vorlegt und von dem jeweiligen zurückfordert.

  2. #2
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Hier ist diese Sache übrix geseztlich geregelt:
    http://www2.gobiernodecanarias.org/s...ejunio2009.pdf

    und hier eine Änderung des obigen Textes:
    http://sede.gobcan.es/boc/boc-a-2011-090-2431.pdf

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