Man spricht oft fälschlicherweise von einer Steuernummer statt von einer Ausländernummer. Beide Nummern sind im Normalfall identisch, es gibt jedoch bei Nicht-Spaniern niemals eine Steuernummer ohne zuvor eine Ausländernummer zugeteilt bekommen zu haben.
Die Ausländernummer wird vom Innenministerium vergeben und die Steuernummer vom Finanzministerium.
Ausserdem haben beide Nummern, obwohl identisch, verschiedene Namen.
Die Ausländernummer ist die Número de Identificación de Extranjeros, abgekürzt NIE und die Steuernummer für natürliche Personen ist die Número de Identificación Fiscal, abgekürzt NIF.
Eine Person die eine NIE in der Hand hält ist noch lange nicht beim Finanzministerium angemeldet. Das muss extra geschehen, indem man mit seiner NIE zum Finanzamt geht und sich dort anmeldet.

Eine NIE können Nicht-Spanier beantragen wenn sie mit Spanien wirtschaftlich, sozial oder beruflich in Verbindung stehen. Laut der Norm muss bei Antragstellung nachgewiesen werden, warum man eine NIE braucht. Das mit dem Nachweis wird jedoch von den einzelnen Stellen sehr unterschiedlich gehandhabt.