Von einem Arbeitstreffen von 50 Staatsanwälten auf dem spanischen Festland, welche mit der Materie Verkehrssicherheit befasst sind, wurde folgendes bekannt:

Ein Autofahrer kann im Falle eines Unfalls, bei dem ein Minderjähriger, der den Gurt nicht angelegt hatte oder sonstige vorgeschriebenen Sicherheitselemente fehlten, getötet bzw. verletzt wird, wegen Totschlags bzw. fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden.

Die gleiche Anklagen stehen für den Falle eines Unfalls wenn man nachweisen kann, dass die Bremsen od. die Reifen des Fahrzeugs abgenutzt waren.