Ausgenommen von der kanarischen Steuer beim Umzug sind nur persönliche Güter. Man versteht unter persönlichen Gütern jene die die Person für den persönlich Gebrauch oder den Notwendigkeiten im Haushalt gewidmet sind und zwar immer dann wenn es kein kommerzieller Versand ist oder man die Güter einer wirtschaftlichen Aktivität widmet. Ausgenommen davon sind die tragbaren Instrumente die für die Berufsausübung nötig sind.