Die Verkehrsbehörde plant bei der Änderung des Straßenverkehrsgesetz was dieses Jahr passieren wird für die Fahrradfahrer folgende Änderungen:
Das Ziel ist dieses Transportmittel innerhalb der Städte von „alternativ“ auf „bevorzugt“ zu ändern.

Die Gesetzesänderung wird es den Rathäusern erlauben, in ihren Strassenverkehrsnormen festzulegen:

-Das radfahren auf dem Bürgersteig zu erlauben wenn dieser wenigstens 3 Meter breit ist und der Fahrradfahrer den Häuserfassaden nicht näher als 1 Meter kommt.

-Das Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung fahren dürfen.

Die Fahrradfahrer dürfen in den 30 km/h Zonen in der Mitte der Fahrbahn fahren. Bis jetzt mussten sie sich immer so weit wie möglich rechts halten.