Laut einer mündlichen Auskunft eines bei der Austellungsbehörde arbeitenden Polizisten, soll der 1. grüne Zettel den man bekommt 5 Jahre gültig sein und ab dem 2. den man danach bekommt jeweils 10 Jahre.
Sollte man den 1. grünen Zettel vor Ablauf der ersten 5 Jahren verlieren und man muss sich einen neuen holen dann soll auch dieser wieder nur 5 Jahre gültig sein.

Die Auskunft ist ohne Gewähr, da mir nicht einleuchtet warum dieser Zettel eine Gültigkeitsdauer haben soll und man nichts diesbezügliches einfach mit auf den Zettel draufdruckt.