Ich komme eigentlich auch nicht klar damit, dass trotz Arbeitsvertrags auch noch auf die Summe die verdient wird geschaut werden soll. Meiner Meinung nach gibt es 4 Möglichkeiten:
1. Man hat einen Vertrag für nichtselbstständige Arbeit
2. Man ist selbstständig
3. Man arbeitet nicht und will dies auch in Zukunft nicht tun
4. Man hat schonmal 5 Jahre hier gelebt und erhält dann das Daueraufenthaltsrecht.

Bei 1. und 2. dürfte eigentlich kein Nachweis über die finanziellen Mittel verlangt werden
Bei 3 müssten finanzieller Rückhalt und Krankenversicherung verlangt werden
Bei 4, dürfte gar nichts ausser ein gültiger Perso od. Reisepass gefordert werden.

Vielleicht hilft beim argumentieren folgender Artikel vom Justizministerium immerhin die zuständige Behörde unter Documentación exigible: http://extranjeros.empleo.gob.es/es/...102/index.html

Da steht eigentlich drin, dass der Nachweis über finanzielle Mittel nur bei Punkt 3 gefordert wird.

Hier das dazugehörige Gesetz aus 2012: http://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2012-9218