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Thema: Residencia

  1. #71
    Insider
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    Danke Chira jetzt ist die Sache klar. Es ist mir in der Tat neu, dass dieses Zertifikat nur noch begrenzte Gültigkeit hat. Wenn ich das so sehe wird der Grund das Gültigkeitsdatum zu beschränken der sein, dass diese Zertifikate immer aktuell sind. Im Allgemeinen ist es ja bei anderen Zertifikaten auch so, dass sie zeitlich begrenzt sind, da sich die zertifizierten Dinge ja immer ändern können. Obwohl sich selbstverständlich eine NIE Nr. normalerweise niemals ändert, so kenne ich z.B. einen Fall von vor vielen Jahren bei dem einem Bürger 2 verschiedenen NIE-Nummern zugeteilt wurden. Vielleicht wollen sie solchen Fehlern vorgreifen, denn wenn so ein Zertifikat nur noch 3 monatige Gültigkeit hat, so könnte beim auffinden von mehrfach verteilten Nummern an eine einzige Person, der Fehler insofern ausgemerzt werden, dass die Mehrfachnummern gelöscht werden könnten und künftige Zertifikate die die Person braucht nur noch auf eine einzige Nummer ausgestellt werden.

  2. #72
    Inselfan
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    Der Aufwand ist genau der gleiche wie bei der Beantragung einer neuen NIE: zur Policia, zur Bank knapp 10 Euro einzahlen, wieder zur Policia, eine Woche warten und bei der Policia abholen. Kann ja auch sein das es dabei ums Geld geht

  3. #73
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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es um´s Geld geht. Im Normalfall braucht man so eine NIE Nummer ja fast nie und ich kann mir vorstellen, dass die meisten Behörden oder Banken auch ein abgelaufenes NIE-Zertifikat anerkennen würden.

  4. #74
    Insider Avatar von geckoherz
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    da bin ich ja froh, dass auf meinem Dokument so ein Satz nicht steht
    und ich hab schon das Gefühl, die NIE sehr häufig zu brauchen, die meisten Computervorgänge, Bestellungen, auch Anmeldungen beim Stromversorger, Telefongesellschaft etc. (und sogar Glücksspielteilnahmen) funktionieren nur bei Eingabe einer NIE, was auf dem ursprünglichen Dokument steht, ist da aber tatsächlich egal, da steht noch eine Uraltadresse drauf und das hat noch nie gestört
    >>a quien Dios quiere le premia con agua y un vida en La Palma<<

  5. #75
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    Jemand von diesen neuen Gesetzen gehört????

    "Wir hatten heute ein gespräch mit der >Polizei wegen der residencia, es gibt leider seid kurzen neue Gesetze. Und die Polizei ist ziemlich streng mit der Residencia.
    Also um die Residencia zubeantragen möchte die Polizei ein Certifikat von dein Einkommen , also das was du mir gegeben hast, aber ofizielle übersetzt."

  6. #76
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    Zitat Zitat von geckoherz Beitrag anzeigen
    ...und ich hab schon das Gefühl, die NIE sehr häufig zu brauchen...
    Stimmt, ich hatte mich falsch ausgedrückt. Ich wollte eigentlich schreiben, dass man den schriftlichen Nachweis der NIE, mittels dieses Zertifikats fast nie braucht, vor allem für jene Leute die nicht in Spanien leben. Diese brauchen es im Normalfall nur wenn man z.B. ein Auto oder Wohnung kauft oder ein Bankkonto eröffnet und sowas passiert ja im Leben nicht allzu oft.
    Klar ist, dass jemand der hier lebt seine NIE-Nr., wie jeder Spanier seine DNI-Nr., im Kopf hat und sie im täglichen Leben auch nutzen muss wie z.B. bei der Annahme von Einschreibebriefe vom Postboten oder der Unterzeichnung von Lieferscheinen, aber ich brauche sie nicht mit diesem Zertifikat schriftlich nachzuweisen sondern es genügt wenn ich sie unter meine Unterschrift dazuschreibe.

  7. #77
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    Zitat Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
    Jemand von diesen neuen Gesetzen gehört????

    "Wir hatten heute ein gespräch mit der >Polizei wegen der residencia, es gibt leider seid kurzen neue Gesetze. Und die Polizei ist ziemlich streng mit der Residencia.
    Also um die Residencia zubeantragen möchte die Polizei ein Certifikat von dein Einkommen , also das was du mir gegeben hast, aber ofizielle übersetzt."
    Vor einiger Zeit hatte mir jemand von einem Fall erzählt bei dem einer jungen Frau mit Kind das Certificado de Residente Comunitario oder dessen Verlängerung verweigert wurde, da sie nur einen Arbeitsvertrag auf 20 Std.-Basis hatte und ihr gesagt wurde, dass man von diesem Geld nicht leben könnte. Ob das stimmt kann ich nicht sagen. Vom Gefühl her denke ich es stimmt, denn ich habe den Eindruck, dass man in der EU wieder dahin zurückgeht wo zumindest Spanien schonmal war, nämlich dass jeder der hier wohnen will entweder arbeitssuchend ist (wahrscheinlich beschränkt auf vielleicht 3 Monate) oder jemand der eine Arbeitsstelle mit einem Einkommen hat welches ausreicht um davon zu leben plus Krankenversicherung oder jemand der nicht arbeitssuchend oder arbeitet eine Summe x an Geld auf dem Konto plus eine private Krankenversicherung hat. Jene Leute die schon lange hier leben werden davon nicht betroffen sein, denn sie werden ein Daueraufenthaltsrecht haben.
    Aber wie gesagt, dass ist nur mein Eindruck, konkret wissen tu ich es (noch) nicht. Ob dazu extra Gesetze geändert werden mussten bezweifle ich, ich denke dafür reichen die bestehenden Gesetze aus.

  8. #78
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    @TC490, das mit den 20 std -vertrag, kenn ich, aber nur in bezug auf nichteuropäer mit aufenthalts und arbeits-erlaubnis, (habe angestellte aus südamerika) dort wurde dieses argument vorgebracht. allerdings schüttel ich ein wenig mit dem kopf in bezug auf EU-bürger, denn wie verträgt sich eine solche behördliche verodrnung mit dem freien selbstbestimmungsrecht in bezug auf meinen aufenthaltsort. ( Soweit ich gehört habe schütteln auch schon andere den kopf, und haben entsprechende eingaben bei der zuständigen EU-kommision gemacht. interessant ist ebenfalls, das die policia diese bestimmung nicht in schriftform einem aushändigen will oder villeicht auch nicht kann) dies ist mein kenntnisstand zum thema nachweis von einkommen bzw arbeitsvertrag

    lg
    charly-gc

  9. #79
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    Ich werde mal bei der Botschaft nachfragen, ob die Aussage der Polizei korrekt ist! Pro Dokument kostet die Übersetzung 60 bis 80 Euro. Das sind schon erhebliche Kosten.

  10. #80
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    Ich komme eigentlich auch nicht klar damit, dass trotz Arbeitsvertrags auch noch auf die Summe die verdient wird geschaut werden soll. Meiner Meinung nach gibt es 4 Möglichkeiten:
    1. Man hat einen Vertrag für nichtselbstständige Arbeit
    2. Man ist selbstständig
    3. Man arbeitet nicht und will dies auch in Zukunft nicht tun
    4. Man hat schonmal 5 Jahre hier gelebt und erhält dann das Daueraufenthaltsrecht.

    Bei 1. und 2. dürfte eigentlich kein Nachweis über die finanziellen Mittel verlangt werden
    Bei 3 müssten finanzieller Rückhalt und Krankenversicherung verlangt werden
    Bei 4, dürfte gar nichts ausser ein gültiger Perso od. Reisepass gefordert werden.

    Vielleicht hilft beim argumentieren folgender Artikel vom Justizministerium immerhin die zuständige Behörde unter Documentación exigible: http://extranjeros.empleo.gob.es/es/...102/index.html

    Da steht eigentlich drin, dass der Nachweis über finanzielle Mittel nur bei Punkt 3 gefordert wird.

    Hier das dazugehörige Gesetz aus 2012: http://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2012-9218

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