Hier:Zitat von leo-gc
Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein
Artikel 1
(3) Begründet der Inhaber eines gültigen Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem, der den Führerschein ausgestellt hat, so kann der Aufnahmemitgliedstaat seine einzelstaatlichen Rechtsvorschriften hinsichtlich der Gültigkeitsdauer des Führerscheins, der ärztlichen Kontrolle und der steuerlichen Bestimmungen auf den Führerscheininhaber anwenden und auf dem Führerschein die für die Verwaltung unerläßlichen Angaben eintragen.
Damit hat sich auch die Frage erledigt, ob spanische Behörden auf deutschen Fühererscheinen Eintragungen machen dürfen.
Ad Kosten: wenn ich mich richtig erinnere sind's 36 Euro