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Thema: Führerschein ohne Gesundheitsprüfung

  1. #31
    Insider Avatar von norbert43
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    Hallo zusammen!

    Bei Info-Canarias habe ich schon angefragt, die geben keinerlei konkrete Auskünfte, verweisen auf die Gesetzestexte, aber haben mir die Telefonnummer ---- 060 ---- (dann weiter mit spanischen Tonbandansagen) für kompetente Auskunft bei dieser Stelle gegeben.
    Leider kann ich viel zu wenig spanisch, um den Service zu nutzen.

    Die Dame meinte (unverbindlich) das Umtauschen oder Registrieren der EU-Führerscheine sei nicht mehr Pflicht, was aber mit dem Gesundheitstest ist, weiss sie nicht.

    Norbert

  2. #32
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    R.D. 62/2006, mit welchem Articulo 22 des R.D. 772/1997 geändert wurde:

    "Der Inhaber einer Lizenz aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, welcher seinen ordentlichen Wohnsitz in
    Spanien hat, ist vorbehaltlich der Bestimmungen im Zusammenhang mit seiner Aufenthaltsdauer in Spanien, verpflichtet, sich einer Untersuchung seiner psycho-physischen Fähigkeiten zu unterziehen, analog Artikel 16 welcher für Fahrerlaubnisse in Spanien gilt."

    Heisst auf Deutsch: JEDER Führerscheinbesitzer, der hier seinen Wohnsitz begründet, muss zur ärztlichen UNtersuchung. Und zwar bis 45 Jahre alle 10 Jahre, dann alle 5 Jahre und ab 70 alle 2 Jahre.

    Das hat auch nichts mit der Länge des Aufenthalts zu tun. Wenn z.B. ein 30-jähriger seit 11 Jahren den Führerschein besitzt, ist er verpflichtet, spätestens 6 Monate nach Einwanderung in Spanien sich einer Fahrtauglichkeituntersuchung zu stellen.

    Übrigens: ab 2013 werden EU-weit die Führerscheine befristet, auch in Deutschland. Vorher ausgestellte behalten aber ihre Gültigkeit.
    Für alle die in Deutschland oder Österreich ihren Wohnsitz haben ist daher zu empfehlen, sich noch 2012 einen neuen ausstellen zu lassen, falls der alte nichtmehr taufrisch ist. Sonst kann's bei einer Kontrolle passieren, dass der Polizist meint, das Foto wäre veraltet und dann gibts nur mehr einen neuen befristeten.

    Die Untersuchung kann man übrigens auch in der Fahrschule in der Av. Tejeda in San Fernando machen.
    Die Findet man, wenn man die Av. Tirajana hochfährt, beim Kreisel wo das CC Ronda ist links abbiegen und gleich im ersten Haus rechts. Man braucht keinen Termin dort.

    Mitzubringen:
    2 Passfotos (ob die bei Nicht-Spanischen FS auch benötigt werden, bin ich nicht sicher)
    Führerschein
    Residencia
    Pass od. Personalausweis
    je eine Kopie og. Dokumente

  3. #33
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    Hallo,
    wie sieht die Gesundheitsprüfung aus?
    Sehtest,Hörtest,Reaktionstest und unterscheiden was Rot oder Grün ist und ob man unfallfrei und ohne Hilfe in sein Auto kommt?

    Bei Fahrschule fällt mir ein:
    Ein Praxistest findet nicht statt....oder?
    z.b in wie weit landestypisches Brauchtum beim führen eines Autos hier auf GC verinnerlicht wurde...
    dazu gehört das anfahren am Berg mit Handy,Zigarette und mit Radio Faycan oder das harnäckige ignorieren von Stopschildern,gelben oder blauen Linien....Radfahrern....
    Mfg Andreas

  4. #34
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    Der Gesundheitscheck besteht aus

    Sehtest
    Hörtest
    Reaktionstest

    Dazu wird der Blutdruck gemessen und nach der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten gefragt.
    Sollte man welche nehmen, wäre es sinnvoll, die mitzunehmen.

  5. #35
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    Wie ist das nun mit der Umschreibung etc.?

    Heute war ich in einer Polizeikontrolle und der beamte sagte ich soll meinen Führerschein innerhalb von 6 Monaten umschreiben lassen, weil es sonst teuer werden würde...???
    Wer morgens zerknittert aufsteht, hat den ganzen Tag über Entfaltungsmöglichkeiten :o)
    ***********
    Gran Canaria News / Gay Bungalows Paso Chico
    ***********

  6. #36
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    Zitat Zitat von leo-gc
    Wie ist das nun mit der Umschreibung etc.?

    Heute war ich in einer Polizeikontrolle und der beamte sagte ich soll meinen Führerschein innerhalb von 6 Monaten umschreiben lassen, weil es sonst teuer werden würde...???
    Du musst ihn DEFINITIV nicht umschreiben lassen. Beim nächsten Mal frag dem Beamten, ob er das R.D. (Real Decreto) 772/1997 vom 30. Mai 1997, Art. 26 in der aktuellen Fassung kennt.

    Das Thema wurde ja schon ausführlichts -auch mit Quellenangaben - behandelt.

    Was Du aber trotzdem brauchst ist die ärztliche Untersuchung.
    Solltest Du diese nicht haben wäre es besser, den Beamten im Glauben zu lassen, dass Du Tourist bist ;)

  7. #37
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    Hallo,
    nun finde ich , das ich auch mal was dazu schreiben und meine Erfahrung teilen sollte.
    Am 20.05 2011 wurde ich auf dem Weg zum Flughafen von der Guardia Civil angehalten und ganz bewußt nach meinem Führerschein gefragt. Alle anderen Papiere waren den beiden jungen Beamten nicht wichtig. Die erste Frage lautete : sind sie Resident?, Antwort: ja
    2.Frage : wie lange ? Antwort 20 Jahre
    3. Frage : Haben Sie ihren Führerschein registrieen lassen?
    Antwort: mhhhhhhhh.

    Ergebnis der Aktion, zwei Beamte, die sichtlich erfreut waren eine Anzeige schreiben zu dürfen mit einer Starfe in Höhe von 500 €

    Das Nachspiel: Mit einem Anwalt zum Trafico um den Sachverhalt grundlegend zu klären.
    Es ist richtig, der deutsche Führerschein darf nicht verändert werden, wird er auch nicht mehr. Es erfolgt eine Registrierung im Trafico und stellt den EU-Führerscheininhaber unter spanisches Recht , vorausgesetzt er ist Resident, damit einhergehend ist jeder Resident verpflichtet bis zum 65 Lebensjahr sich der medizinischen Untersuchung zu unterziehen und das alle 5 Jahre , danach hat die Untersuchung alle 3 Jahre zu erfolgen. Ebenfalls muß der Residente sich über seinen Punktestand auf dem Laufenden halten ( wie das geschieht hab ich noch nicht in Erfahrung gebracht, soll aber per internet möglich sein.
    Ja und die Strafe von 500 € war natürlich absurd, und belief sich wie schon zuvor geschrieben auf 200€ und reduziert sich auf 100€ bei Zahlung innerhalb 20 Werktagen.

    Abschleißend noch die Bemerkung: die zeitliche Nähe zu dem ersten Thread zu diesem Thema , bei mir der 20.05 der thread am 23.05, stellt sich die Vermutung, das die Guardia Civil zielgerichtet instruiert wurde, auf diesen Sachverhalt bei Kontrollen von Ausländern hinzuarbeiten.

    lg
    Charly-gc

  8. #38
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Vielen Dank für den umfangreichen und informativen Beitrag.
    Ich meine mich zu erinnern, dass ich nach dem 1. Fall der Kontrolle auch noch einen weiteren hörte. Das kann also gut sein, dass da momentan sehr drauf geachtet wird.
    Der 1. von mir genannte Fall war aber schon im Dezember passiert, nur erfahren habe ich es erst im Mai.

    Die Punkte kannst du hier abfragen: https://apl.dgt.es/WEB_COPACI/consultarPuntos.faces

    zuerst musst du dir ein Passwort (clave de acceso) schicken lassen. Das geht auch unter dem genannten link.

  9. #39
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    @charly:
    und was hab ich daraus gelernt? (hab meinen immer noch nicht registrieren lassen - und mein KFZ ist auf die Firma angemeldet *fg*)

    bei einer Kntrolle sag ich immer: sorry, no espanol...
    Zeig meinen Pass und den FS her und die Sache hat sich....

    Ist zwar nicht ganz korrekt (und ich hoffe, keiner verrät mich jetzt ...hihi), aber es wirkt.

    PS: und bevor ein GC-Beamter auf die Idee kommtnachzuforschen, dass das meine Firma ist und ich dort der GF bin, geht die grüne Sonne auf oder macht eine Kuh einen Kopfstand

    PPS: ab 2013 sind EU-weit alle FS zeitlich begrenzt. Aber wenn man davor in D, Ö etc seinen FS erneuern lässt, iste der nach wie vor unbegrenzt gültig - nur so ein Tip

  10. #40
    Insider Avatar von norbert43
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    Hallo!
    Was mich jetzt noch interessieren würde?
    Darf ich als "NICHT-RESIDENT" ein Auto in GC anmelden ?
    (weiss nicht mehr, wie das bei mir war)
    So wie ich das verstehe, dürfte ich ja dann mit meinem EU-Führerschein sorglos mit meinem Auto durch die Gegend brausen, oder ?
    (vorausgesetzt ich sage bei der Kontrolle: No resident)
    Und was ich immer noch nicht begriffen habe:
    Kann ich mit dem EU-Schein die Gesundenuntersuchung machen?

    Danke für eure Antwort
    Norbert

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