Mein Mann mußte leider während unserem Aufenthalt in PdI einen Zahnarzt aufsuchen. Dieser stellte uns eine Rechnung aus, die wir auch vor Ort bezahlt haben.
Zurück in Deutschland haben wir unserer Krankenkasse, BKK, die Rechnung über die Leistungen vorgelegt. Diese erklärte uns, dass sie nur die Höhe des Betrages begleichen, der für die gleiche Behandlung in Deutschland zustande gekommen wäre. (Also nicht den vollen Betrag für die Behandlung).
Den Restbetrag haben wir uns dann von der privaten Auslandskrankenversicherung (ADAC) ohne Probleme auszahlen lassen.