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Thema: Weitere Einnahmequellen Spaniens in 2013

  1. #1
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    Weitere Einnahmequellen Spaniens in 2013

    Geplant ab 1. Januar

    - Wer mehr als 2500 Euro im Lotto gewinnt muss 20% Steuern auf den gewinn zahlen 8Bisher sind die Gewinne steuerfrei). Dies beträft rund 40% der Lottogewinne und bringt 824 Millionen Euro ein.

    - Eine Änderung in der Gesellschaftsteuer der grossen Firmen bringt 2371 Millionen

    - Die Vermögensteuer die auch 2013 gültig sein wird bringt 700 Millionen

    - Der Wegfall der Absetzbarkeit bei Kauf der 1. eigenen Wohnung bringt 90 Millionen

    - 2 weitere Massnahmen im Steuerrecht bringen 300 + 90 Millionen.

    Am besten gefällt mir die Idee mit den Lottogewinnen: So lange nicht ich gewinne finde ich es fantastisch, dass Lottogewinner Steuern zahlen müssen und wenn ich dann irgendwann gewonnen habe, muss ich halt mit 20% weniger auskommen.

  2. #2
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    Jetzt weiss ich, welche Massnahme es genau ist, die oben genannten 90 Millionen bringen soll. Ab 2013 sollen die Wertzuwächse die innerhalb eines Jahres entstehen (wie z.B. beim Aktienhandel und Immobilienverkauf) nach dem allgemeinen Steuersatz den ein jeder Steruerzahler zu zahlen hat berechnet wird. Dieser Steuersatz kann bis zu 52% betragen.

    Bisher wurden solche Gewinne mit den festen Steuersätzen von 21% bis 6000 Euro, 25% bis 24.000 Euro und 27% ab 24.000 Euro berechnet.

    Im Extremfall muss jemand also bis zu 30% mehr Steuern auf solche Gewinne zahlen.

  3. #3
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    Zudem fällt die Regelung weg, dass Autonomos keine IGIC berechnen mssen bzw. abführen müssen. Das bedeutet, dass auch die kleinsten Betriebe ab dem 01.01.2013 hier auf den Inseln 7% IGIG berechnen müssen.
    Wer morgens zerknittert aufsteht, hat den ganzen Tag über Entfaltungsmöglichkeiten :o)
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  4. #4
    Aktivist Avatar von zapp
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    Zitat Zitat von leo-gc Beitrag anzeigen
    Zudem fällt die Regelung weg, dass Autonomos keine IGIC berechnen mssen bzw. abführen müssen. Das bedeutet, dass auch die kleinsten Betriebe ab dem 01.01.2013 hier auf den Inseln 7% IGIG berechnen müssen.
    Was ich aeusserst gut finde da ja bisher schon eine ganze Menge von diesen autonomos sehrwohl diese Steuer zwar berechnen aber nicht abfuehren.Da werden wohl ploetzlich ne ganze Menge und hier speziell einige der nichtspanischen Hand- oder besser gesagt Heimwerker dumm gucken wenn ploetzlich ne Buchfuehrung zum Normalfall wird.

  5. #5
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    Zitat Zitat von leo-gc Beitrag anzeigen
    ...dass Autonomos keine IGIC berechnen mssen bzw. abführen müssen.
    Etwas unklar ausgedrückt. So könnte man meinen, dass gar kein Autonomo (Selbstständiger) IGIC berechnen und abführen müsste. Korrekter ist, dass dies bei Autonomos der Fall ist, deren Umsatz im Jahr 2011 unter 29015 Euro war. Das dürfte mit ziemlicher Sicherheit eine Minderheit sein.

  6. #6
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    Zitat Zitat von zapp Beitrag anzeigen
    Da werden wohl ploetzlich ne ganze Menge und hier speziell einige der nichtspanischen Hand- oder besser gesagt Heimwerker dumm gucken wenn ploetzlich ne Buchfuehrung zum Normalfall wird.
    Ganz so düster wird es wohl nicht aussehen, denn die IGIC ist nur ein Teil der Steuergeschichte. Selbst wenn ein Autonomo bis jetzt keine IGIC berechnen musste, so muss er alle 3 Monate seine Einkommensteuervorauszahlung machen. Bereits dafür ist mindestens ein Buch über Einnahmen und ein weiteres für die Ausgaben notwendig. Und ab kommendem Jahr trägt er halt einfach eine weitere Spalte mit den Zahlen der IGIC (die im Buch bereits vorgesehen ist) ein. Desweiteren denke ich, dass kaum einer dieser "kleinen" Autonomos seine quartalsmässigen Steuerformulare selbst macht, sondern sie von einem Steuerbüro machen lässt und entweder er führt diese beiden Bücher selbst oder er lässt es sein Steuerbüro für sich machen. In letzterem Fall wird er einfach den Ordner mit all seinen Rechnungen abgeben und die bringen die Bücher auf den aktuellen Stand.

    Eine "richtige" Buchhaltung wie z.B. bei einer GmbH oder AG brauchen solche Autonomos nicht zu machen, nur Einnahmen und Ausgaben vielleicht noch eins mit den langfristigen Sachanlagen sofern er welche hat und fertig.

  7. #7
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    Ja, das ist für Autonomos schon recht einfach auch wenn die IGIC ab dem ersten € Pflicht wird, wir haben da schon mit einem Steuerberater drüber gesprochen :)
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  8. #8
    Aktivist Avatar von zapp
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    Zitat Zitat von leo-gc Beitrag anzeigen
    Ja, das ist für Autonomos schon recht einfach auch wenn die IGIC ab dem ersten € Pflicht wird, wir haben da schon mit einem Steuerberater drüber gesprochen :)
    Dass da keine Doktorarbeit geschrieben werden muss war mir schon klar , eigentlich meinte ich auch diejenigen ,die ohne weiteres imstande waren Rechnungen mit Igic auszustellen ,aber diesen in keiner Weise abfuehrten , und dies sind/waren keine Einzelfaelle.Allerdings haben dies speziell die Ueberwinterungsgaeste diesen Kuenstlern das auch einfach gemacht ,da es diese schlichtweg nicht wissen dass da kein IGIC berechnet werden darf ,und diese Ihre Rechnungen wenn ueberhaupt ,nur in seltensten Faellen Hacienda vorlegen.

    Zapp

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