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Thema: Steuererklärung Modelo 210

  1. #111
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    Weiss jemand was geschieht resp. zu tun ist, wenn versehentlich Modelo 210 zweimal (mit jeweils unterschiedlicher Numero de justificante) mit Bankeinzug am PC erstellt wurde? Vermutlich wird doch dann der Betrag zweimal eingezogen.

  2. #112
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    Soweit mir bekannt, wird das Modell 210 nicht automatisch von der Bank eingezogen nur durch die Tatsache dass du es am PC ausgefüllt hast, vielmehr musst du das Forumlar selbst zu deiner Bank bringen damit diese es von deinem Konto abbucht. Soll heissen: Wenn du nur eines der beiden Dokumente zur deiner Bank bringst wird auch nur dieses bezahlt.

  3. #113
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    Nochmal zum Revisions/Katasterwert:
    Die Gemeinde passt den Katasterwert fast jedes Jahr an, also erhöht in laufend. Ich gehe davon aus, dass das der Regel ab Steuerjahr 2015 mit 1,1% weiterhin entspricht.

  4. #114
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    HalloFritzlilein, wir haben jetzt mehrere Halbjahresbescheide in Folge. Auch aus den mir vorliegenden Unterlagen des Vorbesitzers kann ich für die beiden Vorjahre immer nur den gleichen Valor catastral ablesen. Auch gibt es extra die Seite http://www.catastro.meh.es/esp/ponencia_valores.asp unter der Du ("Todos los anos" unverändert lassen) nach Anwahl "Provincia" und anschließend "Municipio" im Feld "Ano efecto" das Jahr der letzten Revision (Neubewertung) ablesen kannst, m.E. steht hier für SBT 1997.
    Grüße Jack

  5. #115
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    TC 490, das stimmt so für den Fall, dass man nicht zum Bankeinzug ermächtigt. Ich habe jedoch unser spanische Konto angegeben, siehe Modelo 210, 2.Seite -Resultado de la autoliquidacion - Ingreso. Weshalb beide Modelo 210 (ich selbst und unsere Tochter sind je 50 % Eigentümer und müssen daher jährlich zwei Modelo 210 abgeben) mit jeweils unterschiedlichen Numero de justificante (gesamt also 4) ausdruckbar sind, ist mir immer noch ein Rätsel.

  6. #116
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    Ich kenne die angegebene Seite. Die Gemeinde hat bis 2012 meinen Katasterwert regelmäßig angepasst (erhöht). Das würde also innerhalb der 10-Jahresfrist liegen. Und: Für mich ist es das Wichtigste, dass meine Erklärung mit 1,1% akzeptiert wurde.

  7. #117
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    Danke fritzlilein, dann würde es ja Sinn machen, bei der Gemeinde auch in unserem konkreten Fall mal nachzuhören, wann die letzte Erhöhung des Katasterwertes unserer Wohnung stattgefunden hat. Wissen die das denn unten gleich rechts im Ayuntamiento in San Fernando, oder ist das nur die Zahlstelle?

  8. #118
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    Ich habe diese Daten nur den Abbuchungsmiteilungen entnommen. Diesen enthalten die Katasterwerte. Wo das beim Ayuntamiente erfragt werden kann, weiß ich leider nicht.
    Ich spekuliere jetzt mal: Ich nehme an, dass die Gemeinde alle Immobilien in ihrem Wert fortgeschrieben hat. Und wenn im Modelo 210 der Wert mit 1,1% nach dem abschließenden Button "validar y generear" akzepiert wird, dann passt´s doch.

  9. #119
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    Hallo fritzlilein, nochmals Danke für deine umfangreichen Statements. Ganz so mit der "Annahme" von1,1 % bei der Erklärung sehe ich das nicht. Das Programm zur Bearbeitung von Modelo 210 muss zwangsläufig auch 1,1 % akzeptieren können, da es ja innerhalb Spaniens, vielleicht auch der Kanaren, sicherlich Gemeinden gibt, deren neueste Katasterwertfestsetzung weniger als 10 Jahre zurückliegt und daher natürlich nicht 2 % anzusetzen sind. Desweiteren gebe ich ja unter "Determinacion de la base imponible , 210 I Renta inmobilaria imputa" bei Ziffer 4 - Base imponible die sebst errechnete Summe aus Valor Catastral mulipliziert mit 1,1 % oder 2 % ein, wie sollte das Programm diese konkret überprüfen. Ausgehend von diese Summe und dem Prozentsatz bei "Liquidacion" - Tipo de gravamen Ley IRNR werden vom Programm möglicherweise gleich die Werte unter Cuota integra und Cuota Ley IRNR geprüft.

  10. #120
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    Zitat Zitat von arnold-o Beitrag anzeigen
    TC 490, das stimmt so für den Fall, dass man nicht zum Bankeinzug ermächtigt. Ich habe jedoch unser spanische Konto angegeben, siehe Modelo 210, 2.Seite -Resultado de la autoliquidacion - Ingreso.
    Hast du denn diese Formulare bisher irgendwo (Bank, Finanzamt) persönlich abgegeben, per Post oder mit Hilfe eines digitalen Zertifikats, PIN oder PIN24 per Internet abgeschickt oder bei deiner Bank per Online-Banking bezahlt? Wenn das alles nicht zutrifft; Warum bist du der Meinung das Finanzamt wüsste etwas von deiner Erklärung geschweige denn wo sie abbuchen sollen, die wissen doch bisher noch nichts von deiner Deklaration?

    Oder bist du der Meinung, dass durch die Tatsache, dass das Finanzamt dieses Modell der "Vor-Deklaration" zur Verfügung stellt welches lediglich nicht wiederholende Einzelnummern vergibt (zur unmissverständlichen Zuordnung des Formulars) und prüft ob der ein oder andere Fehler drin ist alleine ausreicht, dass das Finanzamt deine Erklärung bereits gespeichert hätte und dann von sich aus abbucht?
    Wenn du letzteres meinst: Wie hast du das bisher bewergstelligt? Hast du überprüft ob die Steuererklärungen der vergangenen Jahre auch tatsächlich „abgebucht“ wurden?

    Die beiden Felder die man in Bezug auf die Zahlweise ankreuzen kann besagen nur, dass wenn man „En efectivo“ ankreuzt der Bankangestellte von dir Bargeld kassiert oder wenn du „E.C. Adeudo en cuenta“ ankreuzt der Bankangestellte bargeldlos von deinem Konto bei dieser Bank abbucht zumindest dann, wenn du nicht über die Möglichkeit verfügst die Zahlung und anschliessende Vorlage dieses Modells beim Finanzamt per Internet zu machen (Finanzamt ginge ja nur wenn du dich über´s Internet identifizieren könntest mit digitalem Zertifikat, PIN oder PIN24 und das ist ja vermutlich nicht der Fall).

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