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Thema: Was ist nötig für zeitweiligen Aufenthalt auf GC?

  1. #1
    Aktivist
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    16.10.2012
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    82

    Was ist nötig für zeitweiligen Aufenthalt auf GC?

    Hallo zusammen,

    Was muss und was kann für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt auf GC?
    Wollen zum Ende des Jahres für ca. 1 1/2 Jahre auf die Insel kommen um dort eine Auszeit zu nehmen. Hoffen dass wir von unserem Erspartem Leben können und nicht doch noch arbeiten müssen. Wenn man aber von ersterem ausgeht, was müssen wir beachten bzgl. Z.b. Autoka uf, Krankenversicherung ect.

    Haben es uns folgendermaßen gedacht, wäre super nett wenn ihr uns aus eurem Erfahrungen berichten könntet ob das so möglich ist usw. :

    - freiwillig über die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland versichert bleiben. Hauptversicherer mein Mann und ich über ihn familienversuchert, damit man den Beitrag spart.

    - Autokauf auf der Insel ( ist hierfür eine Anmeldung des Wohnsitzes nötig oder reicht der Nachweis mit der Escritura über den Besitz unserer Wohnung auf GC?)

    - wie ist es bei geringfügiger Beschäftigung mit der Pflicht zur Anmeldung für Sozialversicherung, Wohnsitz, Steuern ect.?? Angenommen ich würde z.b. Nur aushilfsweise hier oder dort (nicht regelmäßig) eine Aushilfstätigkeit verüben z.b, Putzen ect.

    Und wahrscheinlich gibt es noch x Sachen die wir beachten sollte. Ich würde mich freuen wenn ihr uns da weiter helfen könntet.

    Viele Grüße

    Jacaranda82

  2. #2
    Insider
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    Habe das mit großem Interesse gelesen, kann Euch aber leider nicht helfen, da keine Erfahrungen. Hoffe, dass die anderen Mitglieder da was zu sagen können.

    Sind echt fit in so Dingen hier

  3. #3
    Nicht mehr aktiv Avatar von DVDThek
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    Wie oft und regelmäßig du irgendeine Tätigkeit ausübst ist eigentlich irrelevant, wenn du Geld verdienst, musst du es an Deinem Lebensmittelpunkt versteuern (das ist dort wo du dich über 182 Tage im Jahr aufhältst). Dazu zählt dann auch die Sozialversicherungspflicht.

    Wenn das stimmt, was mir so gesagt wurde, dann bekommt man aktuell keine Residencia, wenn man nicht einen gewissen Geldbetrag auf einem spanischen Konto nachweisen kann .. hab gehört, der muss dort auch schon länger liegen als man eigentlich ohne Residencia hier sein darf .. ich wäre hier auch recht interessiert an Aufklärung von jemandem der das genau weiß, klingt mir doch etwas seltsam.

    NIcht sicher bin ich jetzt beim Autokauf, aber zumindest braucht man dazu eine Meldebestätigung (Padronamiento oder so) die nicht älter als 6 Monate sein darf .. nicht sicher bin ich dahingehend ob man sowas auch mit normaler NIE bekommt oder nur mit Residencia.

    Aber, da ihr eh nur vorrübergehend hier bleiben wollt, würde ich einen Mietwagen empfehlen .. da habt ihr nachher keinen Stress ein Auto wieder los zu werden und müsst euch weder um Steuern noch um Versicherung kümmern.

    Ich kann euch jetzt leider auch keine sehr genauen Informationen geben, das ändert sich leider auch häufig und auch mit der Residencia sind schon die nächsten Änderungen im Anflug soweit ich weiß .. hier gibt's andere Insider, die das sehr viel genauer wissen :-)

    Sprichst du über "Besitz der Wohnung" und meinst tatsächlichen Besitz oder meinst du Miete? Wenn tatsächlicher Besitz so musst du dafür Steuern bezahlen :-) Aber ich nehme an du meinst Miete :-)
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  4. #4
    Aktivist
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    Danke für Eure Antworten. Werde mich weiter erkundigen, gerade weg. Auto.

    Gruß Jacaranda82

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