Hallo!

Kleine Ergänzung. EU-Bürger haben die Möglichkeit zu bestimmen, dass auch ihr Heimatrecht gilt, d.h. ein auf GC lebender Deutscher kann durch Testament regeln, dass deutsches und nicht spanisches Recht zur Anwendung kommen soll (Art 22 EU-ErbVO) .
Bevor man sich vorschnell festlegt, rate ich, sich vorher bei einem erbrechtlich versierten Anwalt schlau zu machen. Denn spanisches Recht kann durchaus von deutschem Erbrecht abweichen. Dazu fällt mir ad hoc die Frage nach dem Pflichtteil ein.