Den hier lebenden Residenten empfehle ich unbedingt ein nach spanischem Recht gültiges Testament zu verfassen und durch einen Notar beim "Registro Civil" registrieren zu lassen.
Im Todesfall erspart Ihr den Hinterbliebenden damit einen horrenden Aufwand an Behördengängen und evtl. auch ganz böse Überraschungen.

Für Hinterbliebene: Das Testament, "Certificado de últimas voluntades" MUSS bis maximal 15 Tage nach dem Tod beantragt sein !!!
Sollte nach einem Todesfall, z.B. von der Bank und Behörden das Zertifikat "Certificado de últimas voluntades" gefordert werden, kann man es im Registro Civil in Las Palmas gegen Vorlage seiner Residencia + Passport und dem "Certificado de defuncion" beantragen.
Dieser Antrag ist nicht weiter schwierig auszufüllen, es werden nur die Daten (Wohnort + Name des Verstorbenen, sowie die eigenen) benötigt. Die Antragsgebühr beträgt 3,70 Euro und kann man in der Bank gleich neben dem Amt einzahlen.
Das Zertifikat: "Certificado de defuncion" erhält man vom Bestattungsinstitut, übrigens mit je 3 nationalen und 3 internationalen Totenscheinen.

Vor Antragstellung muss man auf dem Rathaus im "Oficina de Estadística" den Verstorbenen "Baja" melden, auch hierfür braucht man seine Residencia + Pass sowie das Certificado de defuncion + Totenschein.

Alle Mitarbeiter, egal ob im Rathaus, Gericht etc. sind extrem freundlich und auch hilfsbereit in dieser Situation, keine Scheu.

Das Büro, wo man das "Certificado de últimas voluntades" beantragt ist hier: Calle Reyes Catolicos 47
http://www.google.de/maps/@28.098281...2!8i6656?hl=es