Muchisimas gracias, Amigo mio.
Auch du darfst dich zu dem erlauchten Kreis der Helfer zählen, die, wenn alles vollendet ist, wenn wir endgültig auf der Insel sind, von uns zu einem netten Umtrunk eingeladen werden.
Das hieße dann für uns, wenn keine Sonderregelung greift, das wir doch die 2 Jahre voll machen müssen. So interpretiere ich es zumindest.
Habe aber auch schon eine Anfrage an die Agencia Tributaria geschickt, die ja die Sonderfälle auf der Webseite aufgezählt haben.

Oder interpretierst du diese 2 Jahre anders? Ich sehe es so, dass sie mind. 2 Jahre im Besitz sein muss und wir wir da innerhalb von 2 Jahren auch mal gewohnt haben müssen, eben als vivienda habitual.