Ich hoffe, es hat hier jemand Erfahrung mit den Modalitäten bei der Einfuhr eines KFZ, welches bereits die spanische Matricula hat und sich seit über 15 Jahren in meinem Besitz (Festland) befand.
Das ein ausländisches KFZ spätestens nach 30 Tagen deklariert werden muss, um als Umzugsgut steuerfrei zu sein, weiß ich.
Aber wie ist es bei einem spanischen Auto?
Denn ich werde es wegen verschieben des Notartermins garantiert nicht schaffen, dass Fahrzeug auf meine kanarische Adresse umzumelden, da ja das Empadronamiento fehlt.
Kann man aus solchen Gründen auch eine Verlängerung der Frist beantragen?
Bisher habe ich mehrere, gegenteilige Meinungen gehört.
Und auf den Seiten des Trafico finde ich auch nichts entsprechendes.
Wer kann mir Auskunft geben?