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Thema: Änderung des Gesetzes über das Vorgehen bei Occupanten

  1. #1
    Insider Avatar von Reisebär
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    Änderung des Gesetzes über das Vorgehen bei Occupanten

    Ich habe jetzt schon von mehren Stellen gehört, dass man endlich das gesetz betreffend der Hausbesetzer geändert hat.
    Bislang war es ja so, dass man die besetzer, wenn man es nicht innerhalb von 48 Stunden der Polizei gemeldet hatte, langjährig herausklagen musste.
    Dieses Gesetz soll nun geändert worden sein. Mit Rechtskraft vom 1. September 2020.
    Weiß jemand von euch, wo ich den Gesetzestext finde?
    Vielen Dank und schönen Tag.

  2. #2
    Insider
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    Hier ein interessanter Artikel der erklärt, dass es diese 48-Stunden-First nicht gibt (obwohl sie in aller Munde ist).

    https://verne.elpais.com/verne/2020/...99_179935.html

    Seit 1. Juli diesen Jahres im Kongress 2 Gesetzesvorschläge zweier Parteien über diese Sache gibt. Diese sind im Kongress in Bearbeitung. Der aktuelle Stand ist, dass die Regierung dem Kongress bis zum 5. Oktober 14 Uhr antworten muss. Ein Inkrafttreten (wenn ein Gesetz zu Stande kommt) rückwirkend zum 1. September kann ich mir nicht vorstellen, ich denke sogar, dass es ausgeschlossen ist.

    Hier die Texte der beiden Vorschläge:

    http://www.congreso.es/portal/page/p....ALL.&DOCS=2-2

    http://www.congreso.es/portal/page/p....ALL.&DOCS=1-1

    Jeweils am Seitenende auf "Texto integro" oder "pdf" klicken.

  3. #3
    Aktivist
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    Hausbesetzer rausklagen? Ich würde sagen Baseballschläger wäre gerechter.

  4. #4
    Insider
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    Zufällig kam heute folgender Artikel raus aus dem ich kurz beschrieben folgendes entnehme: Die Generalstaatsanwaltschaft hat am 7. September bekannt gegeben, dass sie den Staatsanwälten Anweisungen gegeben hat, wie sie sich in den Verfahren verhalten sollen damit den betroffenen Eigentümern oder Mietern die Wohnung schnellstmöglich zurückgegeben wird, während das Verfahren bei Gericht geführt wird.
    Es klingt für mich so, dass beabsichtigt ist, dass man nicht auf den Ausgang des Verfahrens warten muss sondern die Staatsanwälte könnten die Rückgabe beantragen ab dem Moment der 1. Nachricht durch die Polizei bis zum Ende des Gerichtsverfahrens.

    https://www.elmundo.es/espana/2020/0...6558b467b.html

  5. #5
    Insider Avatar von Reisebär
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    Vielen Dank für eure Antworten.

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