Bargeldzahlungen zwischen 2 Parteien wenn eine der Parteien als Firma oder Geschäftsmann agiert wurden nun auf maximal 1000 Euro beschränkt bzw. auf 10000 Euro wenn der Zahler nicht in Spanien wohnt.

Hier der komplette Text: https://boe.es/boe/dias/2021/07/10/p...2021-11473.pdf