Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 14

Thema: Aufenthaltsstatus auf den Kanaren

  1. #1
    Insider Avatar von Reisebär
    Registriert seit
    01.01.2019
    Beiträge
    848

    Aufenthaltsstatus auf den Kanaren

    Also ich kenne ja schon viele gesetzliche Regelungen, aber hier steh ich im Rahmen meiner Hilfe für Freunde auf dem Schlauch.
    Es deht sich hier um den Lebensmittelpunkt, also die 183 Tage Aufenthalt im Jahr.
    Deutschland hat Sonderregelungen, sodass ein deutscher Staatsbürger auch in Deutschland steuerresodent bleibt, auch wenn er mehr als 183 Tage im Ausland lebt.
    Wenn nämlich alles in Deutschland da
    für spricht, dass er in D wohnt. Also eigene /Mitwohnung die nur von ihm selbst genutzt wird.
    Krankenversicherung nur in D.
    Nun habe ich aber gehört (noch unbestätigt) dass dies zwar von allen Unionsstaaten akzeptiert wird, aber die Kanaren da Sondergesetze erlassen haben.
    So das im Falle eines Aufenthaltes von mehr als 183 Tagen im Jahr diese Person somit steuerpflichtig in Spanien UND in Deutschland wäre.
    Weiß jemand, wo ich dazu die Gesetze finde?
    Können ruhig die rein spanischen gesetze sein.
    Danke und Gruß

  2. #2
    Insider
    Registriert seit
    08.10.2013
    Beiträge
    471
    Wenn die Person einen Wohnsitz in D und dort Einnahmen hat, muss in D versteuert werden. Aber Einnahmen in D müssen ja nicht in Spanien versteuert werden. Oder handelt es sich um die Rentenzahlung?

  3. #3
    Insider
    Registriert seit
    30.08.2014
    Beiträge
    913
    Hallo #gordita, du sprichst hier auch die Rentenzahlung aus D an. Mein Kenntnisstand: 5 % (noch) pauschalierte Steuer in D und je nach Höhe (über "Freibetrag") quasi erneute Versteuerung nach spanischem Steuerrecht unter Anrechnung der deutschen Steuerzahlung. Beachte: Das spanische Steuerrecht kennt im Grundsatz über dem Grundfreibetrag keine diversen Freibeträge wie das deutsche Steuerrecht und keine Ausgabenberücksichtigung.

  4. #4

  5. #5
    Insider Avatar von Reisebär
    Registriert seit
    01.01.2019
    Beiträge
    848
    Zitat Zitat von gordita Beitrag anzeigen
    Wenn die Person einen Wohnsitz in D und dort Einnahmen hat, muss in D versteuert werden. Aber Einnahmen in D müssen ja nicht in Spanien versteuert werden. Oder handelt es sich um die Rentenzahlung?
    So einfach ist das nicht.
    Bei der Versteuerung zählt der Lebensmittelpunkt.
    Und eines ist das einzige was in Deutschland und Spanien eiegntlich gleich wäre:
    Dort wo der Lebensmittelpunkt, also die steuerliche Residenz ist, dort ist auch das WELTEINKOMMEN dieser Person steuerpflichtig.

    Und dann scheiden sich die Geister.
    Spanien sagt eindeutig, wenn du mehr als 183 Tage in Spanien lebst (dabei zählen kurze Unterbrechungen NICHT als Unterbrechung dieses Aufenthaltes), bist du verpflichtet, dich resident anzumelden und bist somit auch in Spanien unbegrenzt steuerpflichtig.
    In Deutschland heißt es, wenn du deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hast, also dort eine selbstgenutzte Miet-/Eigentumswohnung, Krankenversicherung, soziale Kontakte usw. , ist dein Lebensmittelpunkt in Deutschland, selbst wenn du dich weniger als 183 Tage dort aufhältst.

    Du siehst, es ist alles nicht so einfach.

  6. #6
    Insider Avatar von Reisebär
    Registriert seit
    01.01.2019
    Beiträge
    848
    Moin Wolfgang.
    Was willst du mir mit EU sagen?
    Diese Lobbyvereinigung, die rein nichts für die Bürger tut sonder nur für Industrie und Kapital.
    Was EU ist siehst du an meinem Post #5
    Zwei Unionsländer und beide agieren in Punkto Besteuerung und Lebensmittelpunkt anders, verstoßen somit sogar gegen das DBA Spanien-Deutschland.
    Das ist EU.

  7. #7
    Insider
    Registriert seit
    08.10.2013
    Beiträge
    471
    Danke @reisebär, habe ich wieder was dazu gelernt. Werde den Thread auf alle Fälle weiter verfolgen.

  8. #8
    Insider
    Registriert seit
    06.05.2015
    Beiträge
    398
    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
    ...
    Was willst du mir mit EU sagen?...
    Nix!
    Aber die dortigen Hinweise sind nicht uninteressant, insbesondere der Hinweis auf das zuständige FA zur Abklärung!
    Auch gibt es in Spanien genügend RA, Notare etc. , die über das Steuerrecht kompetent aufklären können und ggf. bei evtl. Strafverfolgung zur Seite stehen.
    Zumindest ist danach jeder hoffentlich auf der "sicheren Seite".
    Ich möchte nicht wissen, wieviele "steuerrechtlich bedenklich " im Ausland wohnen.

  9. #9
    Insider Avatar von Waidpower
    Registriert seit
    06.11.2011
    Beiträge
    198
    Und dann gibt es ja auch noch die Beamtenpensionen, die immer in Deutschland versteuert werden.

    https://www.costanachrichten.com/cos...-90098355.html
    Wenn Du einen langen Weg zu gehen hast, dreh dich nicht um, denn dadurch wird der Weg nicht kürzer! (Chinesisches Sprichwort)

  10. #10
    Tourist
    Registriert seit
    19.06.2022
    Beiträge
    14
    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
    Spanien sagt eindeutig, wenn du mehr als 183 Tage in Spanien lebst (dabei zählen kurze Unterbrechungen NICHT als Unterbrechung dieses Aufenthaltes), bist du verpflichtet, dich resident anzumelden und bist somit auch in Spanien unbegrenzt steuerpflichtig.
    Nicht ganz, es ist auch möglich Resident in Spanien zu sein ohne sein Welteinkommen in Spanien versteuern zu müssen. Als Resident kann/muss man sich sogar schon ab 3 Monaten Aufenthalt anmelden - das hat also nicht zwingend etwas mit der Steuerpflicht zu tun, wird aber gerne als starkes Indiz gewertet. Eine Doppelbesteuerung in Bezug auf die Einkommensteuer gibt es nicht, das ist u. a. durch das Deutsch-Spanische Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •