Also ich kenne ja schon viele gesetzliche Regelungen, aber hier steh ich im Rahmen meiner Hilfe für Freunde auf dem Schlauch.
Es deht sich hier um den Lebensmittelpunkt, also die 183 Tage Aufenthalt im Jahr.
Deutschland hat Sonderregelungen, sodass ein deutscher Staatsbürger auch in Deutschland steuerresodent bleibt, auch wenn er mehr als 183 Tage im Ausland lebt.
Wenn nämlich alles in Deutschland da
für spricht, dass er in D wohnt. Also eigene /Mitwohnung die nur von ihm selbst genutzt wird.
Krankenversicherung nur in D.
Nun habe ich aber gehört (noch unbestätigt) dass dies zwar von allen Unionsstaaten akzeptiert wird, aber die Kanaren da Sondergesetze erlassen haben.
So das im Falle eines Aufenthaltes von mehr als 183 Tagen im Jahr diese Person somit steuerpflichtig in Spanien UND in Deutschland wäre.
Weiß jemand, wo ich dazu die Gesetze finde?
Können ruhig die rein spanischen gesetze sein.
Danke und Gruß