Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
Zu 3. Das sollte in der Escritura, sofern es zum Kauf käme, festgelegt werden. Nötigenfalls auch im Grundbuch, sofern dort etwas als (wie es in Deutschland heißt) Baulast eingetragen ist.
Nur meine Meinung dazu: Das würde ich nicht empfehlen, denn was hast du davon wenn der Ex-Eigentümer nicht kündigt? Du kannst ihn verklagen kommst aber nicht in die Immobilie rein. Ich persönlich würde niemals eine Immobilie erwerben wenn ein Mieter drin ist (außer ich bekomme sie geschenkt) und sofern es eine touristische Vermieterfirma wäre, müsste ich mir Gedanken machen. Grundbedingung wäre allerdings dass der Vertrag auf mich überschrieben wird, wenn nicht würde ich lediglich geschenkt oder wenige Tausend Euro als Kaufpreis akzeptieren.