Hier noch einmal Danke an alle, vor allem an
@felin
Er hat mir einen Link geschickt, der es eindeutig beantwortet:
Empresarios del sector turístico denuncian que la Ley del Suelo no se cumple en "suelo turístico"
Desde 2017, no se les puede dar un uso residencial. Sin embargo, aseguran que cada vez descubren más casos de personas que viven en complejos de apartamentos turísticos 🏘️
Original (Spanisch) übersetzt von
Unternehmer der Tourismusbranche prangern an, dass das Landesgesetz in "Touristenland" nicht eingehalten wird
Seit 2017 dürfen sie nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden. Sie versichern jedoch, dass sie immer mehr Fälle von Menschen entdecken, die in touristischen Apartmentkomplexen leben 🏘️
https://twitter.com/RTVCes/status/15...SlcJoudiVGoMyQ
Die Fragen die sich mir sofort stellten nachdem ich deinen Text gelesen habe ist:
1. Hast du den Vertrag gesehen und bist du sicher dass es nur ein Jahr ist. (Mir kommt die Laufzeit viel zu kurz vor)
2. Wie lange sind die Kündigungsfristen
3. Wer könnte diesen Vertrag überhaupt kündigen, nur der Voreigentümer? Wahrscheinlich ja. Und was passiert wenn der Voreigentümer es nicht macht? Kann mir schwer vorstellen wie dich die Vermieterfirma als neuen Vertragspartner akzeptieren soll wenn der Vertrag weiterhin mit dem Vor-Eigentümer weiterläuft.
Zu 1. Soweit waren wir noch nicht einmal, weil ja die Zweifel zum Glück gleich am Beginn kamen. Aber natürlich hätten wir uns einen aktuellenKataster/Registerauszug geholt. Und uns auch die Verträge genauestens angesehen und den touristischen Vermieter kontaktiert.
Zu 2. Das aber bislang ja nur als mündliche Aussage, hätten wir bei Einsicht in den Vertrag erfahren. Es soll sich um Verträge handeln, die sich jeweils um ein Jahr verlängern, wenn sie nicht mit Zeit XXXX vor Ablauf gekündigt werden.
Zu 3. Das sollte in der Escritura, sofern es zum Kauf käme, festgelegt werden. Nötigenfalls auch im Grundbuch, sofern dort etwas als (wie es in Deutschland heißt) Baulast eingetragen ist.
Aber ich denke, es hat sich eh erledigt. Weil eben dieses Gesetz von 2017 wohl festlegt, dass als touristische eingetragene Immobilien NICHT als residente Immobilien genutzt werden dürfen. Und da lassen wir uns auch auf keinerlei Experimente ein.
Aber man sieht, wieder was dazugelernt.
Nur meine Meinung dazu: Das würde ich nicht empfehlen, denn was hast du davon wenn der Ex-Eigentümer nicht kündigt? Du kannst ihn verklagen kommst aber nicht in die Immobilie rein. Ich persönlich würde niemals eine Immobilie erwerben wenn ein Mieter drin ist (außer ich bekomme sie geschenkt) und sofern es eine touristische Vermieterfirma wäre, müsste ich mir Gedanken machen. Grundbedingung wäre allerdings dass der Vertrag auf mich überschrieben wird, wenn nicht würde ich lediglich geschenkt oder wenige Tausend Euro als Kaufpreis akzeptieren.
Hier der Auszug:
Sollte die Anlage aktuell eine Vermieterfirma haben, dann steht dies auch im Zertifikat.
Außerdem müsstest du klären wer z.B. Eigentümergemeinschaftsgebühren normal wie evtl. Extrazahlungen zahlt. Solltest du eine Immobilie erwerben bis du der einzige der dazu verpflichtet ist und selbst wenn entweder Vor-Eigentümer oder Vermieterfirma sich verpflichten sie zu zahlen so bist du der einzige der haftet und sollten die nicht zahlen bleibt dann ebenfalls nur der Klageweg damit du das Geld von dem einforderst der sie nicht bezahlt hat (Sofern von demjenigen etwas zu holen ist, was ich in Spanien erstmal grundsätzlich in Frage Stelle).