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Thema: Wohnung in Explotación

  1. #11
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    @ Reisebär,

    Guck Dir mal Artikel 14 vom Ley de Arrendamientos Urbanos an, da sollte alles Wichtige aufgeführt sein.

    Habe mir auch nochmal meinen Kaufvertrag daraufhin angesehen.
    Dort ist zumindest aufgeführt, das sich das Objekt nicht in Vermietung befindet und frei von Ocupas ist.
    Letzteres ist durchaus sehr wichtig und ein Käufer sollte sich am Tag der Unterschrift des Vertrages unbedingt noch einmal davon überzeugen.
    Die Prozedur einen Ocupa aus dem Haus/Wohnung zu bekommen dauert durchschnittlich immer noch 2 Jahre und die "Burschen" sind mit allen Wassern gewaschen.
    Du meinst dieses oder?
    https://www.boe.es/buscar/act.php?id...90305&tn=1#a14
    Das bezieht sich aber meiner Übersetzung nach nur auf normalen residenten Wohnraum

  2. #12
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Die Fragen die sich mir sofort stellten nachdem ich deinen Text gelesen habe ist:
    1. Hast du den Vertrag gesehen und bist du sicher dass es nur ein Jahr ist.
    2. Wie lange sind die Kündigungsfristen
    3. Wer könnte diesen Vertrag überhaupt kündigen, nur der Voreigentümer? Wahrscheinlich ja. Und was passiert wenn der Voreigentümer es nicht macht? Kann mir schwer vorstellen wie dich die Vermieterfirma als neuen Vertragspartner akzeptieren soll wenn der Vertrag weiterhin mit dem Vor-Eigentümer weiterläuft.
    Zu 1. Soweit waren wir noch nicht einmal, weil ja die Zweifel zum Glück gleich am Beginn kamen. Aber natürlich hätten wir uns einen aktuellenKataster/Registerauszug geholt. Und uns auch die Verträge genauestens angesehen und den touristischen Vermieter kontaktiert.
    Zu 2. Das aber bislang ja nur als mündliche Aussage, hätten wir bei Einsicht in den Vertrag erfahren. Es soll sich um Verträge handeln, die sich jeweils um ein Jahr verlängern, wenn sie nicht mit Zeit XXXX vor Ablauf gekündigt werden.
    Zu 3. Das sollte in der Escritura, sofern es zum Kauf käme, festgelegt werden. Nötigenfalls auch im Grundbuch, sofern dort etwas als (wie es in Deutschland heißt) Baulast eingetragen ist.

    Aber ich denke, es hat sich eh erledigt. Weil eben dieses Gesetz von 2017 wohl festlegt, dass als touristische eingetragene Immobilien NICHT als residente Immobilien genutzt werden dürfen. Und da lassen wir uns auch auf keinerlei Experimente ein.
    Aber man sieht, wieder was dazugelernt.

  3. #13
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    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
    @TC490
    Vielen Dank auch dir für diese interessante Antwort.
    Es gibt ja seit 2017 ein neues Gesetz dazu.
    Aber das habe ich leider noch nicht gefunden.
    Es muss wohl eine separates königliches Dekret sein, dass aber alle autonomen Gemeinschaften für sich selber umsetzen mussten.
    Muss also auch ein internes kanarisches gesetz sein.
    Du kannst dir mal dieses Gesetz ansehen: https://noticias.juridicas.com/base_...stica.html#a23 Das ist die aktuelle Version und der entscheidende Artikel, dass die Einheiten welche durch Normen (meine Anmerkung: wie z.B. Ley de suelos, Plan General de Ordenación Urbano) und in der Baulizenz als touristisch eingestuft wurden der touristischen Nutzung zugeführt werden müssen.

  4. #14
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Du kannst dir mal dieses Gesetz ansehen: https://noticias.juridicas.com/base_...stica.html#a23 Das ist die aktuelle Version und der entscheidende Artikel, dass die Einheiten welche durch Normen (meine Anmerkung: wie z.B. Ley de suelos, Plan General de Ordenación Urbano) und in der Baulizenz als touristisch eingestuft wurden der touristischen Nutzung zugeführt werden müssen.
    Danke, ich glaube, dass ist genau DAS Gesetz, das ich gesucht habe.
    Super!!!

  5. #15
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    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
    Danke, ich glaube, dass ist genau DAS Gesetz, das ich gesucht habe.
    Super!!!
    Kein Thema, wie gesagt, später lade ich mal einen Teil eines Zertifikats des Grundbuchbeamten hoch wo er sich auf die touristische Nutzung einer Immobilie bezieht. Kann noch etwas dauern, da ich einscannen und ein paar Daten schwärzen muss.

  6. #16
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    Hier der Auszug:

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    Sollte die Anlage aktuell eine Vermieterfirma haben, dann steht dies auch im Zertifikat.

  7. #17
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    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
    Zu 3. Das sollte in der Escritura, sofern es zum Kauf käme, festgelegt werden. Nötigenfalls auch im Grundbuch, sofern dort etwas als (wie es in Deutschland heißt) Baulast eingetragen ist.
    Nur meine Meinung dazu: Das würde ich nicht empfehlen, denn was hast du davon wenn der Ex-Eigentümer nicht kündigt? Du kannst ihn verklagen kommst aber nicht in die Immobilie rein. Ich persönlich würde niemals eine Immobilie erwerben wenn ein Mieter drin ist (außer ich bekomme sie geschenkt) und sofern es eine touristische Vermieterfirma wäre, müsste ich mir Gedanken machen. Grundbedingung wäre allerdings dass der Vertrag auf mich überschrieben wird, wenn nicht würde ich lediglich geschenkt oder wenige Tausend Euro als Kaufpreis akzeptieren.

  8. #18
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    Außerdem müsstest du klären wer z.B. Eigentümergemeinschaftsgebühren normal wie evtl. Extrazahlungen zahlt. Solltest du eine Immobilie erwerben bis du der einzige der dazu verpflichtet ist und selbst wenn entweder Vor-Eigentümer oder Vermieterfirma sich verpflichten sie zu zahlen so bist du der einzige der haftet und sollten die nicht zahlen bleibt dann ebenfalls nur der Klageweg damit du das Geld von dem einforderst der sie nicht bezahlt hat (Sofern von demjenigen etwas zu holen ist, was ich in Spanien erstmal grundsätzlich in Frage Stelle).

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