Liebes Forum,
Nun frage ich mal hier, da ich bei 3 unterschiedlichen Anlagen (alle mehr als 40 Einheiten im touristischen Gebiet und mit touristischer Vermietung) , 3 unterschiedliche Poolregelungen habe:
1) Pool mit Glasumrandung OHNE Rettungsschwimmer
2) Pool mit Glasumrandung MIT Rettungsschwimmer
3) Pool ohne Glasumrandung MIT Rettungsschwimmer

Was ist rechtlich richtig? Selbst unsere Anwälte haben unterschiedliche Meinungen. Mich verwirrt das.
Hat habe von euch eine Info für mich, wo das vielleicht steht, wie ein Pool gesichert sein muss?

Schönen Gruß