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Thema: Beamter in Gran Canaria

  1. #1
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    Beamter in Gran Canaria

    Ich bin mit einer Beamtenpension in Gran Canaria eingewandert. Ich habe Probleme mit:

    - Anerkennung der Privaten Krankenversicherung und Beihilfe für die Residencia
    - Anerkennung als uneingeschränkt einkommenspflichtig in Deutschland. Zunächst woher kann ich die Bestätigung bekommen, dass ich KEINE spanischen Einkünfte habe (welche Stelle des Finanzamtes).

    Ich lebe in Las Palmas mit meiner Famiile.

    Gibt es einen pensionierten Beamten, der seine Erfahrung mit mir teilen oder sagen kann an wen ich mich wenden kann?

    Danke

  2. #2
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    Hola DJ

    ...in diesem Thread:

    http://www.gran-canaria-insider.info...hlight=Steuern

    findest Du evtl. "Gleichgesinnte" die eine Auskunft geben könnten, versuche es mal mit "Uwe" dem Reisebär"...

    in diesem o.g. Thread sind auch ein paar Links, darin auch mal lesen.

  3. #3
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    Antwort verbindlich von:
    1. Dt. Konsulat in Las Palmas
    2. Zuständige FA n DE
    3. Pesionszahlende Stelle
    4. Beihilfe zahlende Stelle
    NUR DIESE können gezielt und verbindlich Antwort und erforderlich Bescheinigungen erteilen.
    Mehr braucht es nicht!

  4. #4
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    Zur Krankenkasse kann ich leider nichts sagen.
    Zur (Nicht-)Versteuerung der Beamtenpension in Spanien:
    Da die Nichtversteuerung auf dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Spanien beruht, wirst du wahrscheinlich ohne Betreuung durch eine Gestoria nicht weiter kommen. Ich habe das von einigen deutschen Pensionären auf GC gehört. Die haben sich ohne anwaltschaftliche Hilfe beim FA hier auch die Zähne ausgebissen.
    Und: Bescheinigungen deutscher Behörden oder anderer Institutionen, die du in Spanien vorlegen musst, müssen von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden. Da einen nehmen, mit dem Gestoria schon Erfahrung hat.

  5. #5
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    Habe alle Zähne noch!!!

    Habe das Procedere ohne weitere Hilfe und spanisch Kenntnisse durchgezogen - geht also!
    Lediglich beim beantragen der NIE inkl. sog. Residencia musste der P-Beamte im Konsulat nachfragen.
    Habe vorab von pensioszahlender Stelle bescheinigen lassen, dass regelmäßig Pension folgt, von der Beihilfestelle/KK Restvesicherung die Gesundheitsversorgung bescheinigen lassen, dieses dann vom Konsulat in bestem spanisch übersetzen lassen und damit NIE/Residencia OHNE PROBEME erhalten.
    FA ES völlig unintressant für dt. Pensionäre!
    Lediglich bei weiteren Einkommen -wie/was auch immer- halten die ES FA die Hand auf.
    Mit dem dt. FA ist Versteuerung eingeschränkt/uneingeschränkt abzuklären.

    Schreibe das auf Handy, Schreibfehler bitte selbstständig korrigieren.

  6. #6
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    Nur mal so ein "Gedankenanstoß" an die, die sich damit auskennen !!

    Freunde -mit etwas mehr Vermögen- & in ähnlicher Situation haben vor einigen Jahren ihre "Residencia" (wegen der Besteuerung usw.)- zurückgegeben.
    Sie lebten damals über 183 Tage auf GC, leider ist es mir nicht mehr möglich nachzufragen um Einzelheiten zu erfahren.

    Wäre doch auch eine Möglichkeit für "DJ", wenn er seiner "Residencia" zurück gibt, damit KÖNNTE doch dieses / sein Problem gelöst sein !?

  7. #7
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    Ob der "Gedankenanstoß" legalen Vorgaben/Auflagen/Gesetzen entspricht?
    Oder ob er gar zu gesetzlichen Verstößen hier im spanischen Gastland mit entsprechender spanischer Verfolgung führt?

  8. #8
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    @ Wolfgang K

    ...auch Du hast mehrere ? gesetzt, die ich nicht beantworten kann....
    Nur eines war bei meinen Freunden sicher, sie hielten sich "ab Ostern & im Sommer" immer in DE auf.
    Evtl. haben sie sogar den -183 Tageszeitraum / Aufenthalt -mit der Rückgabe der Residencia- unterschritten.

  9. #9
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    Die Regeln/Gesetze sind doch klar definiert.
    Ausnahmen sind mir nicht bekannt.
    Möchte nicht wissen, wieviele sog. Residenten gegen bestehende Gesetzte bewusst oder auch aus Unkenntnis verstoßen und sich damit strafbar machen. Und das wird hier heftig TEUER!

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