@felin
Vielen Dank !

Der Textinhalt ist ja sehr interessant.

So wie ich gleich zum Beginn darin -im 1.fett geschriebenen Absatz- lese, dürfte eine:
"Bescheinigung, die evtl. vom Architekt / Bauleiter oder eine andere befugte Person, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden",
zur Ausstellung -vom Stadtrat- zu einer solchen "Erstbezugslizenz" führen.

Ist Dir darüber etwas bekannt, ob man diese Bescheinigung auch noch nach zig zig Jahren nach Bauende einreichen ???

Ist aber ein anderes Thema !
Wenn dem so ist, dann verstehe jetzt ich auch, warum noch so einige Bauten (Restarbeit am Dach o.Ä. noch nicht beendet wurden).
Ich dachte immer, denen sei das Geld ausgegangen.
Früher man hat mir erzählt, weil der Bau noch nicht beendet wurde, sind somit auch noch keine "Steuern" zu zahlen.