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Thema: Mieten oder kaufen

  1. #11
    Insider
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    Mt meinen Antworten will ich Diskussion beginnen, da wir auf den Kanaren KEINE Immobilie besitze & NICHT betroffen sind.
    Diese Hinweise sind nur zur zur Info gedacht.

    @felin

    Nur ne Frage

    1.) wird -von Amtswegen- diese neue Regelung aus dem Stadtentwicklungsplan = "Plan General de Ordenación Urbano" im Grundbuch nachgetragen ?

    Ich glaube nicht, das der "Amtsschimmel" von sich aus tätig wird....vermutlich erst nach einem Besitzwechsel !?

    ******

    2.) der neue Gesetzesentwurf für die Ferienvermietung (2018) zum Nachlesen:

    https://www.cardenas-grancanaria.com...g-neue-gesetze

    Einen abschreckenden Beitrag -zum Kauf einer Immobilie- findet man hier:

    https://www.gran-canaria-insider.inf...mobiliengesetz

  2. #12
    Admin Avatar von felin
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    @ ein Gast,
    meine Antwort war/ist überhaupt nicht gegen Dich gemünzt.
    Zumindest im Süden der Insel würde ich IMMER das "Certificado de la primera ocupacion" verlangen.
    Sollte ein Makler auch online bekommen können.

  3. #13
    Insider
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    @felin

    ...habe ich so auch nicht verstanden !

    Meine o.g. Frage -zum nachträglichen Eintrag im Grundbuch- wurde leider nicht beantwortet.

    Es gibt aber auch "Kaufinteressente oder Käufer", die sich nicht so gut auskennen -so wie auch ich-, was besagt denn dieses:
    "Certificado de la primera ocupacion" ?

  4. #14
    Insider Avatar von Reisebär
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    Mit der Nutzung haben wir uns selber befasst, weil wir auch erst in Playa gesucht haben.
    Generell ist es so, dass die Nutzung, also touristische, gemischte oder residente Nutzung im Grundbuch eingetragen ist.
    Und auch der Noatr wird darauf ein Auge haben, wenn du vorher sagst, dass du eine rein residente, also dauerhafte Nutzung willst.
    Von dem Zertifikat, das Felin genannt hat, also "Certificado de la primera ocupacion", habe ich zwar auch selber noch nichts gehört, aber es beduetet ja soviel, wie eine "Bescheinigung über die erste Nutzung (Besetzung).
    Das sagt dir dann zwar aus, für welchen Zweck die Immobilie als erstes genutzt und eingetragen wurde, aber nicht, ob man es nicht noch mal geändert hat.
    Ich habe mal bei mir in den Katasterauszug geschaut. Da steht klar drin: Uso principal: Residential. Also generelle Nutzung dauerhaftes wohnen.
    Ausschlaggebend ist also das, was im aktuellen Katasterauszug steht. Das ist Bindend für die Nutzung. Eine Nutzungsänderung ist dann auch nur möglich, wenn, im Falle einer Anlage, oder Wohnblock die Eigentümergemeinschaft zustimmt. Laut meinem Makler wäre dann die Änderung der Nutzung nur reine Formsache. NOCH.

  5. #15
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    @Reisebär

    Danke für deine "Aufklärung".

    Hola Uwe & felin

    ...meine o. gestellte (n) Frage (n) haben sich somit erledigt !

    Noch ein Link zur Info, über die Regelungen zur Ferienvermietung auf "Gran Canaria" (2015 / 2018):

    https://www.cardenas-grancanaria.com...f-gran-canaria

    man beachte darin den Absatz, "Eine mögliche Lösung....zur Vermietung einer Ferienwohnung":

  6. #16
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von ein Gast Beitrag anzeigen
    Es gibt aber auch "Kaufinteressente oder Käufer", die sich nicht so gut auskennen -so wie auch ich-, was besagt denn dieses:
    "Certificado de la primera ocupacion" ?
    Hier findest Du die Info:
    https://www.certicalia.com/licencia-...mera-ocupacion

  7. #17
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    @felin
    Vielen Dank !

    Der Textinhalt ist ja sehr interessant.

    So wie ich gleich zum Beginn darin -im 1.fett geschriebenen Absatz- lese, dürfte eine:
    "Bescheinigung, die evtl. vom Architekt / Bauleiter oder eine andere befugte Person, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden",
    zur Ausstellung -vom Stadtrat- zu einer solchen "Erstbezugslizenz" führen.

    Ist Dir darüber etwas bekannt, ob man diese Bescheinigung auch noch nach zig zig Jahren nach Bauende einreichen ???

    Ist aber ein anderes Thema !
    Wenn dem so ist, dann verstehe jetzt ich auch, warum noch so einige Bauten (Restarbeit am Dach o.Ä. noch nicht beendet wurden).
    Ich dachte immer, denen sei das Geld ausgegangen.
    Früher man hat mir erzählt, weil der Bau noch nicht beendet wurde, sind somit auch noch keine "Steuern" zu zahlen.

  8. #18
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von ein Gast Beitrag anzeigen
    Ist Dir darüber etwas bekannt, ob man diese Bescheinigung auch noch nach zig zig Jahren nach Bauende einreichen ???
    Nein, da muss ich passen, weil ich nicht weiß welche Dokumente dafür vorgelegt werden müssen.
    Ist da z.B. auch das Boletin electrico dabei, könnte es Probleme geben. Dieses hat nur eine Gültigkeit von 20 Jahren (laut Internet), Iberdrola sagt 10 Jahre. Solange das Haus/Wohnung "unter Strom" ist, ist alles gut und es gibt keine Probleme, steht es aber leer und ist ohne Strom und die Gültigkeit ist abgelaufen, wird ein neues Boletin fällig. Das wird mit der Wasserversorgung ähnlich sein.
    In diesem Zusammenhang..... bei einem Kauf immer die CUPS verlangen (Código Universal de Punto de Suministro), ohne diese Nummer ist es so gut wie unmöglich überhaupt einen Stromliefervertrag abzuschließen. Findet man auf jeder Stromrechnung.

  9. #19
    Insider
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    Vielen Dank auch für diese Info.

    Dieser Thread entwickelt sich -für einen Kaufinteressenten oder Käufer- richtig gut !
    Denn hier werden jetzt schon richtig gute Informationen mitgeteilt, die man VOR einem Kaufvertrag oder Vertragsentwurf wissen bzw. erfragen sollte oder muss !

    felin
    Ich suche schon etwas länger das "Gesetz 13/2015", diese Gesetzesgrundlage wurde ja zur Kennzeichnung der Gebäude im Stadtentwicklungsplan = "Plan General de Ordenación Urbano" eingesetzt.
    Festgestellt habe ich, dass Du dich bestens mit einer Gesetzessuche auskennst evtl. hast Du bessere Möglichkeiten dieses Gesetzt 13/2015 zu finden ?
    Denn die Kennzeichnung einer Immobilie "VOR & Nach" diesem Gesetz & Eintragung beim Grundbuchamt ist mir nicht ganz klar.
    z.B. was eine grünlich schraffierte Fläche über das Gebäude zu bedeuten hat....es gibt weitere "farbige Punkte", die zwar erklärt werden, jedoch nicht ganz klar sind.

  10. #20
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von ein Gast Beitrag anzeigen
    felin
    Ich suche schon etwas länger das "Gesetz 13/2015", diese Gesetzesgrundlage wurde ja zur Kennzeichnung der Gebäude im Stadtentwicklungsplan = "Plan General de Ordenación Urbano" eingesetzt.
    Finde dazu nur ein Gesetzt aber das betrifft Andalusien.
    Wenn ich Andalucia durch Islas Canarias ersetze bekomme ich die Seite.
    https://www.boe.es/biblioteca_juridi...anarias&modo=2
    Guck mal rechts in das PDF, ob was dabei ist was Du suchst

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