Hola TC 490

Vielen Dank für den Grundbuchauszug, diesen habe ich kurz überflogen. Es könnte eine Erklärung zu dem von mir erwähnte "Gesetz 13/2015" sein !?

Ich werde mich in den nächsten Tagen etwas näher damit beschäftigen !
Vermutlich sind aber die zwei grün schraffierten Grundstücke in meinem oben genannten Beispiel "Anhang 955"
vom "Parque Monte Carlo", noch zu einer Abgabe bzw. Überprüfung der in deinem "Anhang Nr.9490" genannten Gesetz 2/2013 Absatz V + VI verpflichtet !???

Mit all den ganzen Gesetzen die im Grundbuchauszug aufgeführt werden, damit will ich mich auch nicht weiter beschäftigen !

Lt. Stadtwicklungsplan = "Plan General de Ordenación Urbano" wird darin immer das "Gesetz 13/2015" genannt.

Mein Hinweis war ja nur als Tipp gedacht, dass man sich diesen Plan -vor Kaufvertragsabschluss- ansehen sollte.

Denn in dem Stadtentwicklungsplan sind -wie man in meinen Screenshot mit Häusern vom "Parque Monte Carlo" erkennen kann- die Häuser unterschiedlich gekennzeichnet, und dass gibt doch einen Anlass zu einer Nachfrage beim Grundbuchamt, was diese Kennzeichnung zu bedeuten hat.
Egal wo man sich ein Haus / Bungalow o.Ä. zum Erwerb ausgesucht hat.

Vielen Dank, damit will ich dieses Thema "Gesetz 13/2015" auch beenden.