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Thema: Mieten oder kaufen

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  1. #1
    Tourist
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    Ich würde es zunächst 1 Winter (oder wenigstens ein paar Wochen) zur Miete testen, das sind noch überschaubare Ausgaben und ihr würdet einen persönlichen Eindruck davon bekommen, ob und wie gut es Euch an dem Ort der Miete gefällt und ob Euch eine andere Gegend vielleicht doch mehr zusagt, die ihr vorher nicht so sehr auf dem Schirm hattet. Bei der Miete spielt natürlich auch eine Rolle was und wo ihr sucht: Mitten im Massentourismus nah am Meer oder dürften es auch 10-20 Minuten Fahrtzeit mit Auto/Bus sein? Nach meiner persönlichen Erfahrung ist das Leben z. B. im Bergdorf Mogán ungleich günstiger als 10 Minuten weiter unten an der Küste in Puerto de Mogán. Theoretisch könntet ihr im ersten Winter auch mehrere Orte testen. Je nach Mietdauer wären Plattformen wie Airbnb (Wochen bis wenige Monate) oder Idealista (Langzeitmiete) gute erste Anlaufpunkte um einen Eindruck für die Preise an den verschiedenen Orten zu bekommen. Kurzzeitmiete (insbesondere wenige Wochen) ist sehr viel teurer als Langzeitmiete.

  2. #2
    Insider Avatar von Reisebär
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    Mit der Nutzung haben wir uns selber befasst, weil wir auch erst in Playa gesucht haben.
    Generell ist es so, dass die Nutzung, also touristische, gemischte oder residente Nutzung im Grundbuch eingetragen ist.
    Und auch der Noatr wird darauf ein Auge haben, wenn du vorher sagst, dass du eine rein residente, also dauerhafte Nutzung willst.
    Von dem Zertifikat, das Felin genannt hat, also "Certificado de la primera ocupacion", habe ich zwar auch selber noch nichts gehört, aber es beduetet ja soviel, wie eine "Bescheinigung über die erste Nutzung (Besetzung).
    Das sagt dir dann zwar aus, für welchen Zweck die Immobilie als erstes genutzt und eingetragen wurde, aber nicht, ob man es nicht noch mal geändert hat.
    Ich habe mal bei mir in den Katasterauszug geschaut. Da steht klar drin: Uso principal: Residential. Also generelle Nutzung dauerhaftes wohnen.
    Ausschlaggebend ist also das, was im aktuellen Katasterauszug steht. Das ist Bindend für die Nutzung. Eine Nutzungsänderung ist dann auch nur möglich, wenn, im Falle einer Anlage, oder Wohnblock die Eigentümergemeinschaft zustimmt. Laut meinem Makler wäre dann die Änderung der Nutzung nur reine Formsache. NOCH.

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