Seit 24.1.2010 braucht man keine Ersatzbirnen für die Beleuchtungsanlage der Fahrzeuge mehr mitzuführen.
Früher war die Strafe für das Nichtmitführen 150 Euro.
Seit 24.1.2010 braucht man keine Ersatzbirnen für die Beleuchtungsanlage der Fahrzeuge mehr mitzuführen.
Früher war die Strafe für das Nichtmitführen 150 Euro.