Ich habe mal vor langer Zeit gehört, dass früher alle touristisch vermietete Anlagen komplett genehmigt wurden und nicht jedes Gebäude einzeln. Solange die darin befindlichen Aktivitäten ausschliesslich den Urlaubern dieser Anlage zur Verfügung steht ist das in Ordnung. Sobald aber ein Service auch an externe Personen geboten wird, ist anscheinend die Lizenz, zumindest in Bezug auf jene einzelnen Gebäude, ungültig.Zitat von fio
Pool, Tennis und Parkanlage fallen eh nicht darunter, da es keine Gebäude sind und eine Rezeption, denke ich mal, ist ja eh DAS Gebäude an sich, dass nur dem eigenen Urlauber zur Verfügung steht.
Vorsicht, das ist jetzt nur meine Meinung und muss nicht unbedingt so sein.