Eine Callcenterfirma , die scheinbar mit nicht ganz sauberen Methoden arbeitet(e), hat gestern um 13 Uhr alle fuenf Bueros (Köln,Duesseldorf, Dortmund, Venlo, Mallorca) geschlossen! Aus und vorbei!
Begruendung gegenueber den Mitarbeitern: Ab 1.1.2008 seien Cold Calls dann sowieso verboten und man brauche noch Abwicklungszeit, also besser gleich dichtmachen.
Das ist natuerlich (wieder mal, es konnte kaum anders sein) nur die halbe Wahrheit. Das Gesetz wird kommen, aber noch nicht zum 1. Januar. Cold Calls sind heute schon verboten, was intensiviert wird, ist die Strafverfolgung und die Geldstrafen werden drastischer.
siehe folgenden Text :
50.000 Euro für Cold-Calls
Von Hannah Wilhelm-Fischer
Zu oft wurde das Verbot bereits ignoriert. Nun sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den unerlaubten Werbeanrufen den Kampf an. In Zukunft können solche Anrufe sehr teuer werden. Schwarzen Schafen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
„Unerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem flächendeckenden Problem entwickelt: Nach jüngsten Umfragen fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen. Dem Angerufenen bleibt der Ärger über die Belästigung, und immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen über vermeintlich am Telefon abgeschlossene Verträge“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin. Deshalb kündigte sie einen Gesetzentwurf der Regierung an, der die Maßnahmen gegen solche Anrufe verschärfen soll.
Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist schon heute nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. Sie stellt eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar. Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter anderem von Mitbewerbern oder von Organisationen wie zum Beispiel den Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung verklagt werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anrufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Doch anscheinend reicht diese Regelung nicht aus. „Wir werden es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, sich von Verträgen zu lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot hinwegsetzen, müssen künftig damit rechnen, mit empfindlichen Bußgeldern belegt zu werden. Um der schwarzen Schafe der Branche besser habhaft zu werden, darf außerdem bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Bei Verstößen drohen ebenfalls Bußgelder“, so Zypries weiter.
Nach dem geplanten Gesetzentwurf, sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten bekommen, Verträge zu widerrufen. Bisher gilt das Widerrufsrecht bei den meisten telefonisch geschlossenen Verträgen nicht, diese Ausnahme soll beseitigt werden. Dann soll es auch eine Widerrufsfrist geben, die erst dann zu laufen beginnt, wenn der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat.
Zudem können in Zukunft Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene dem Anrufer gegenüber vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
Bei Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern darf der Anrufer künftig seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Ein entsprechendes Verbot soll im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen werden. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ebenfalls ein Bußgeld.