Die Staatsanwaltschaft hat vor dem Höchsten kanarischen Gericht Einspruch gegen das Urteil, durch das die 2 Angeklagten freigesprochen wurden, eingelegt. Sie ist der Meinung, dass die Urteilsbegründung der Geschworenen unzureichend ist und fordert vom Höchsten Gericht anzuordnen, dass entweder das Verfahren wiederholt oder ein neues Urteil gesprochen wird.
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